Das Wichtigste auf einen Blick:
Die Stadt Essen will das teilweise gefährliche Gehwegparken entlang der Sommerburgstraße Schritt für Schritt unterbinden. Grundlage hierfür ist eine detaillierte Parkraumuntersuchung in der historischen Margarethenhöhe, die nun abgeschlossen wurde. Das Vorhaben der Verwaltung und das Ergebnis der Untersuchung wurden heute (11.09.) in den Ausschuss für Verkehr und Mobilität eingebracht. Der Ausschuss wird darüber final in seiner Sitzung am 5. Dezember entscheiden.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Planungskonzept für den neuen "Parkplatz Kirchwiese" an der Metzendorfstraße auszuarbeiten. Wobei das Ziel verfolgt wird, das illegale Gehwegparken künftig durch die Schaffung von Parkraum sowie baulicher Maßnahmen wie das Aufstellen von Stilpollern zu unterbinden.
Aktuelle Situation: Gefahr für Fußgänger*innen
Die Sommerburgstraße ist eine wichtige Hauptverkehrsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Entlang der Straße befinden sich Wohnhäuser, eine Stadtbahntrasse sowie Schulen, Kitas und ein Pflegeheim. Mehrere Ortstermine haben gezeigt, dass insbesondere der Gehweg entlang der Straße fast vollständig zum Parken genutzt wird. Oft bleibt dabei weniger als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,20 Metern für Fußgänger*innen übrig. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen und Eltern mit Kinderwagen müssen dadurch teilweise auf die stark befahrene Straße ausweichen oder weite Umwege gehen. An den Ampel-Kreuzungen, an denen zu Fuß Gehende die Straßenseite wechseln können, wurden bereits vor einigen Jahren Sperrpfosten gesetzt, um zumindest dort ein sicheres Überqueren der Straße zu ermöglichen. Ebenso sind aus anderen Gründen auf kurzen Abschnitten schon Sperrpfosten gesetzt worden (z.B. Hausnummer 123 bis 127).
Insgesamt wurden bei einer durchgeführten Parkstandserhebung entlang der Sommerburgstraße rund 84 illegal geparkte Fahrzeuge festgestellt. Besonders kritisch ist die Situation an der Nachtexpress-Haltestelle "Laubenweg", die regelmäßig zugeparkt ist.
Halbhüftiges Parken stellt keine Lösung dar
Es ist nachvollziehbar, dass Anwohnende in der Nähe ihres Wohnhauses parken wollen, zumal die historische Siedlung Margarethenhöhe nur sehr wenige private Stellplätze aufweist. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Da die Bedürfnisse und Gewohnheiten der autofahrenden Anwohner*innen nicht außer Acht gelassen werden können, hat die Verwaltung überprüft, ob entlang der Sommerburgstraße im Abschnitt zwischen der Straße Waldlehne bis zur Straße Laubenweg ein halbhüftiges Parken (teilweise auf dem Gehweg) erlaubt werden könnte.
Die Prüfung ergab allerdings, dass das halbhüftige Parken aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist: Eine solche Regelung würde den Verkehrsfluss auf der Sommerburgstraße erheblich beeinträchtigen und stellt keine geeignete Lösung dar.
Sperrpfosten und Halteverbote könnten Lösungen sein
Da verstärkte Kontrollen der Gehwegflächen entlang der Sommerburgstraße durch das Ordnungsamt gegen das illegale Parken nur begrenzt wirksam waren, plant die Stadt das Aufstellen von Sperrpfosten. Damit soll dauerhaft verhindert werden, dass Autos auf dem Gehweg parken. Begleitend dazu sind zusätzliche Haltverbote erforderlich, um das Parken auf der Straße zu unterbinden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Für eine solche massive Maßnahme müssen bei den örtlichen Gegebenheiten vorab aber die Auswirkungen auf das Parken im gesamten Quartier betrachtet werden. Hierfür wurde eine umfangreiche Parkraumuntersuchung durchgeführt.
Parkraumuntersuchung zeigt Parkstanddefizit auf
Der historische Teil der Margarethenhöhe wurde in Zeiten ohne motorisierten Individualverkehr geplant und gebaut – private Stellplätze sind dort bis heute selten. Daher hat die Stadt Essen im Januar 2024 eine umfassende Parkstandserhebung durchgeführt. Dabei wurden legale, geduldete und illegale Parkstände im Quartier gezählt. Legale Parkstände sind solche, die durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) als legal festgelegt sind. Geduldete Parkstände sind beispielsweise Gehwegparkende, wobei der Gehweg eine Restbreite von mindestens 1,20 Meter aufweist. Als illegal gewertet sind alle durch die StVO festgelegten Verstöße, sowie das Gehwegparken, wenn die Restgehwegbreite unter 1,20 Metern liegt.
Die Auswertung zeigt, dass in den Vormittagsstunden durchaus noch Kapazität vorhanden wären, um in der Siedlung einen legalen oder geduldeten Stellplatz zu finden. In den Abendstunden sind die Kapazitäten allerdings erschöpft. Im Untersuchungsgebiet der Margarethenhöhe gibt es derzeit 727 legale Parkstände. Erfasst wurden an einem Sonntag um 20 Uhr jedoch 988 parkende Fahrzeuge. Selbst durch Legalisierung der derzeit 176 geduldeten Parkstände durch das Verkehrszeichen 315 "Parken auf Gehwegen", bliebe ein Parkstanddefizit von 85 Parkständen. Daher sind weitere Stellplätze im Quartier dringend nötig.
Schaffung von Stellplätzen geplant
Für die Umsetzung weiterer Stellflächen im Quartier hat die Verwaltung potentielle Standorte für Quartiersgaragen und Parkplätze geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die Kirchwiese der Kirche zur Heiligen Familie an der Metzendorfstraße aufgrund der direkten Lage an der Sommerburgstraße und der Größe der Fläche am geeignetsten erscheint. Eigentümerin ist die Margarethe-Krupp-Stiftung.
Die Stadt soll daher beauftragt werden, das Planungskonzept zum "Parkplatz Kirchwiese" an der Metzendorfstraße für einen Planbeschluss mit der Zielrichtung auszuarbeiten, perspektivisch in der Sommerburgstraße das Gehwegparken durch das Aufstellen von Stilpoller zu verhindern. Die Stadtverwaltung bereitet dafür alle nötigen rechtlichen und finanziellen Informationen für die Entscheidung der politischen Gremien vor.
Weiteres Vorgehen
In der Margarethenhöhe besteht dringender Handlungsbedarf, das Parken neu zu organisieren. Die Parkraumuntersuchung und ersten Ideen zur Parkraumerweiterung schaffen eine wichtige Grundlage für die nächsten Schritte. Das Ordnungsamt wird weiterhin regelmäßige Parkraumkontrollen durchführen. Gegebenenfalls sind weitere begleitende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen wie die Einrichtung von Halte- und Parkverboten auf der Fahrbahn erforderlich. Eine Verpflichtung zur sofortigen vollständigen Freihaltung des Gehweges in der Sommerburgstraße durch bauliche Maßnahmen besteht zunächst nicht. Stattdessen arbeitet die Stadtverwaltung an einem "Gesamtkonzept Gehwegparken", in dem Kriterien sowie Art der Maßnahmen zum Vorgehen gegen massiv einschränkendes Gehwegparken festlegt werden sollen.
Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 1450/2024/6 .
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