Es wird darauf hingewiesen, dass Anzeigen nur schriftlich abgegeben werden können. Fernmündlich vorgetragene Beschwerden können nicht Grundlage für ein Bußgeldverfahren sein. Bitte beachten Sie auch, eine Anzeige möglichst konkret zu fassen und bedenken Sie, dass Sie in einem möglichen gerichtlichen Verfahren als Zeuge zur Verfügung stehen müssen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aus den vorgenannten Gründen anonyme Anzeigen und Beschwerden nicht bearbeitet werden können.