a) Zweck der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuern und Grundbesitzgebühren durch die Stadt Essen durchführen zu können.
Die Stadt Essen erhebt Grundsteuern und Grundbesitzgebühren (Straßenreinigungsgebühr, Schmutzwassergebühr, Restmüllgebühr, Sondernutzungsgebühr, Winterdienstgebühr, Schlammabfuhrgebühr, Kleineinleiterabgabe, Bioabfallgebühr und Niederschlagswassergebühr), gemäß dem Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern, dem Grundsteuergesetz (GrStG), dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Verbindung mit der Abgabenordnung (AO) sowie der/den jeweils gültige/-n Hebesatz- und Gebührensatzungen der Stadt Essen (Entwässerungsabgabensatzung, Abfallgebührensatzung, Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung und Sondernutzungssatzung).
b) Art der verarbeiteten Daten
Folgende Daten werden von Ihnen verarbeitet:
Bei den gespeicherten personenbezogenen Daten handelt es sich zum einen um Daten zur Person, die der Kommunikation und Bekanntgabe von Steuerbescheiden dienen (Kommunikationsdaten) also persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, wie Vor- und Nachname, Adresse, etc. zum anderen um Daten für die Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Grundbesitzabgaben, die Inhalte der Steuermessbescheide der Finanzverwaltung gemäß § 184 AO, wie Eigentümer, Einheitswertnummer, Grundstückswert, etc. Bankverbindungen, die für die Realisierung städtischer Ansprüche oder zur organisatorischen Erleichterung von Zahlflüssen (Lastschrifteinzugsermächtigungen) dienen.
c) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art 6 Abs.1 lit. e, Abs. 3 DS-GVO und § 29b ff. Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 12 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).