Der Rat der Stadt

Ratsinformationssystem per App

Das Ratsinformationssystem (RIS) der Stadt Essen informiert auf ris.essen.de bereits seit vielen Jahren transparent und detailliert über die öffentlichen politischen Entscheidungsprozesse der Stadt. Dieses Informationsangebot wird ab sofort mit der neuen mobilen RIS-BürgerApp für Apple und Android erweitert.
Weitere Informationen zur RIS-BürgerApp

Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Stadt. Er wird für die Dauer von 5 Jahren von den Essener Bürger*innen gewählt. Vorsitzender und zugleich Chef der Verwaltung ist der Oberbürgermeister, der von den Bürger*innen ebenfalls für 5 Jahre gewählt wird.

Der Rat der Stadt ist oberstes Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er fasst Beschlüsse in allen wichtigen Angelegenheiten der Stadt, die

  • auf Vorschlag der Verwaltung,
  • auf Antrag der Ratsfraktionen
  • auf Empfehlung von Fachausschüssen

in die Tagesordnung aufgenommen wurden.

Grundsätzlich sind die Sitzungen des Rates öffentlich, damit Bürger*innen und natürlich auch die Presse die Debatten im Ratssaal verfolgen können. Nur die wenigen Angelegenheiten, bei denen schutzwürdige Interessen vorliegen, wie z. B. Personal- oder Vertragsangelegenheiten, werden im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten.

Wenn Sie die kommunalpolitische Tätigkeit interessiert, können Sie sich über Sitzungstermine, Beratungsfolgen und Entscheidungen der Essener Ratsgremien und der Bezirksvertretungen informieren. Nutzen Sie hierfür nebenstehenden Link zum Ratsinformationssystem.

Wahl des Rates

Der Rat der Stadt wird in einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl gewählt. Das Essener Stadtgebiet ist in 41 Kommunalwahlbezirke aufgeteilt. Die Bewerberin / Der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl im Wahlbezirk wird so direkt als Ratsmitglied gewählt (Mehrheitswahl). Die gleiche Anzahl an Ratsmitgliedern kommt über die Reserveliste hinzu - entsprechend den Stimmenanteilen, die in der Gesamtstadt auf die jeweilige Partei entfallen (Verhältniswahl). Insgesamt werden in Essen also 82 Ratsmitglieder gewählt.

Im Jahr 2020 wurden durch Überhang- und Ausgleichsmandate 86 Ratssitze vergeben.

Die Ratsmitglieder üben ihr Mandat ehrenamtlich aus und erhalten dafür eine monatliche Aufwandsentschädigung. Sie führen die Bezeichnung "Ratsfrau" bzw. "Ratsherr".

Wählen, also das aktive Wahlrecht ausüben, können bei den Kommunalwahlen alle, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.

Wer für den Rat der Stadt kandidieren will, wird im Regelfall von einer Partei aufgestellt. Bewerber*innen können jedoch auch ohne Parteizugehörigkeit kandidieren.

Sitzverteilung

Grundlage für die Sitzverteilung im Rat der Stadt sind die Ergebnisse der Kommunalwahl.
Weitere Informationen zur Sitzverteilung im Rat

Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

Nach § 24 der GO NRW hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Der Rat der Stadt Essen hat für die Erledigung der an ihn gerichteten Anregungen / Beschwerden einen Ausschuss für Anregungen und Beschwerden gebildet.

Weitere Auskünfte zu diesem Ausschuss

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