Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Stadt. Er wird für die Dauer von 5 Jahren von den Essener Bürger*innen gewählt. Vorsitzender und zugleich Chef der Verwaltung ist der Oberbürgermeister, der von den Bürger*innen ebenfalls für 5 Jahre gewählt wird.
Der Rat der Stadt ist oberstes Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er fasst Beschlüsse in allen wichtigen Angelegenheiten der Stadt, die
- auf Vorschlag der Verwaltung,
- auf Antrag der Ratsfraktionen
- auf Empfehlung von Fachausschüssen
in die Tagesordnung aufgenommen wurden.
Grundsätzlich sind die Sitzungen des Rates öffentlich, damit Bürger*innen und natürlich auch die Presse die Debatten im Ratssaal verfolgen können. Nur die wenigen Angelegenheiten, bei denen schutzwürdige Interessen vorliegen, wie z. B. Personal- oder Vertragsangelegenheiten, werden im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten.
Wenn Sie die kommunalpolitische Tätigkeit interessiert, können Sie sich über Sitzungstermine, Beratungsfolgen und Entscheidungen der Essener Ratsgremien und der Bezirksvertretungen informieren. Nutzen Sie hierfür nebenstehenden Link zum Ratsinformationssystem.