a) Zweck der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die Festsetzung und Erhebung der örtlichen Aufwandsteuern durch die Stadt Essen durchführen zu können.
Die Stadt Essen erhebt örtliche Aufwandsteuern gemäß dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Verbindung mit der Abgabenordnung (AO) sowie der jeweils gültigen Steuersatzung der Stadt Essen (Beherbergungssteuer-, Hundesteuer-, Vergnügungssteuer- und Zweitwohnungsteuersatzung).
b) Art der verarbeiteten Daten
Folgende Daten werden von Ihnen verarbeitet:
Bei den gespeicherten personenbezogenen Daten handelt es sich zum einen um Daten zur Person, die der Kommunikation und Bekanntgabe von Steuerbescheiden dienen (Kommunikationsdaten) also persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, wie Vor- und Nachname, Adresse, etc. zum anderen um Daten für die Entstehung, Festsetzung und Erhebung der örtlichen Aufwandsteuern (z. B. Beginn/Ende der Hundehaltung, Aufstellorte von Spielautomaten, Angaben zur Zweitwohnung, Daten zu Beherbergungsbetrieben).
Bankverbindungen, die für die Realisierung städtischer Ansprüche oder zur organisatorischen Erleichterung von Zahlflüssen (Lastschrifteinzugsermächtigungen) dienen.
c) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art 6 Abs.1 lit. e, Abs. 3 DS-GVO und § 29b ff. Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 12 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) i.V.m den jeweiligen Steuersatzungen der Stadt Essen.