Datenschutzerklärung

gemäß Artikel 13 DS-GVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten durch Grüne Hauptstadt Agentur der Stadt Essen

Im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Solarenergie für Essen“ werden bei Ihnen personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise:

1. Angaben zum Verantwortlichen

NameStadt Essen, Der Oberbürgermeister
AnschriftRathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon+49 201 88-0
E-Mail-Adresseinfo@essen.de
DE-Mail-Adressepoststelle@essen.de-mail.de
Internet-Adressewww.essen.de
  
vertreten durchGrüne Hauptstadt Agentur
AnschriftRathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon+49 201 88-82343
E-Mail-Adresseinfo@gha.essen.de
Internet-Adressewww.essen.de/gha

2. Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen

StabsstelleStadt Essen - Stabsstelle Datenschutz
AnschriftRathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon+49 201 88-11005 / -11006
E-Mail-Adresse datenschutz@essen.de
DE-Mail-Adressepoststelle@essen.de-mail.de
Internet-Adressehttps://www.essen.de/rathaus/datenschutz_/amt_fuer_zentralen_service/datenschutz_und_informationsfreiheit.de.html

3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

a) Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um den Förderungsantrag im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu bearbeiten, insbesondere die Auszahlung der Fördergelder vorzunehmen.

b) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art 6 Abs.1 lit. e, Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit der Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen und thermischen Solar-anlagen in der Stadt Essen vom 26.08.2020.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche (z.B. Finanzbuchhaltung oder Rechtsamt der Stadt Essen) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.

Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte bzw. die Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

5. Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nach Ablauf der gem. den Richtlinien zur Förderung von Photovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen in der Stadt Essen unter Pkt. 6.2 festgelegten Zuwendungsbestimmungen von 10 Pflichtbetriebsjahren gelöscht.

Archivierung der Daten:

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) sind in NRW grundsätzlich alle Behörden verpflichtet, ihre Unterlagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) zur Übernahme anzubieten. Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW sind auch die Unterlagen anzubieten und zu übergeben, die personenbezogene Daten enthalten, die nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten, sofern die Speicherung der Daten nicht unzulässig war oder die Daten einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).

• Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).

• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Übertragung Ihrer Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 20 und 21 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.

7. Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich. Ohne Ihre Angaben kann der Antrag nicht bearbeitet werden und keine Zahlung des Förderbeitrages erfolgen.

8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an die Grüne Hauptstadt Agentur oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen.

(Stand: 11/2021)

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