Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 DS-GVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten durch das Kulturamt der Stadt Essen

Im Zusammenhang mit der Beantragung und Vergabe von Fördermitteln aus dem Corona Sonderfonds Kultur werden bei Ihnen personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang erhoben und verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise:

1. Angaben zum Verantwortlichen

NameStadt Essen, Der Oberbürgermeister
Anschrift Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon+49 201 88-0
E-Mail-Adresseinfo@essen.de
DE-Mail-Adressepoststelle@essen.de-mail.de
Internet-Adressewww.essen.de

vertreten durchKulturamt der Stadt Essen
Anschrift Pferdemarkt 6, 45127 Essen
Telefon+49 201 88-41001
E-Mail-Adressekulturamt@essen.de
DE-Mail-Adressepoststelle@essen.de-mail.de
Internet-Adressewww.essen.de/leben/kultur_/kultur_.de.jsp

2. Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen

Stabsstelle Stadt Essen - Stabsstelle Datenschutz
Anschrift Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
Telefon+49 201 88-11005 / -11006
E-Mail-Adressedatenschutz@essen.de
DE-Mail-Adressepoststelle@essen.de-mail.de
Internet-Adressehttps://www.essen.de/rathaus/datenschutz_/amt_fuer_zentralen_service/datenschutz_und_informationsfreiheit.de.html

3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

a) Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um

  • 1) Ihre Identität und die Rechtmäßigkeit Ihres Förderanspruchs im Rahmen der Antragsbearbeitung prüfen und zur weiteren Abwicklung des Antragsverfahrens mit Ihnen in Kontakt treten zu können
  • 2) diese im Falle Ihrer Förderung aus dem Sonderfonds in eigenen Veröffentlichungen sowie auf der Homepage der Stadt Essen Verwendung finden dürfen
  • 3) Ihnen durch das Kulturamt der Stadt Essen Einladungen zum begleitenden Kulturdialog zustellen zu können.

b) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist

  • 1) Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DS-GVO i. V. m. § 3 Datenschutzgesetz NRW
  • 2) Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 4 Nr. 11 DS-GVO
  • 3) Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 4 Nr. 11 DS-GVO

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche (z. B. Finanzbuchhaltung oder Rechtsamt der Stadt Essen) sowie an den Geschäftsbereichsvorstand 4 (Jugend, Bildung und Kultur) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.

Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Förderantrages erfolgt soweit keine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte, an ein Drittland oder an eine internationale Organisation.

Die für die Beurteilung der Förderwürdigkeit Ihres Antrags relevanten, personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Bewilligungsverfahrens dem Geschäftsbereichsvorstand 4 (Jugend, Bildung und Kultur) bekannt gegeben. Im Falle einer Bewilligung werden für die buchhalterische Abwicklung erforderliche personenbezogenen Daten an die Finanzbuchhaltung der Stadt Essen übermittelt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Kulturamtes findet bei vorliegender Einwilligung eine Übermittlung personenbezogener Daten unter den Voraussetzungen von Ziffer 3. a) Nr. 2 und 3 an Jedermann statt.

5. Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist und werden je nach Förderkategorie des Corona Sonderfonds Kultur nach Ablauf von 10 Jahren (z. B. Unterstützung von Künstlern) bzw. 30 Jahren (z. B. Ankauf von Kunstwerken) gelöscht. Im Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Finanzbuchhaltung gelten die Aufbewahrungsfristen nach § 58 GemHVO NRW i. V. m. § 12 KAG NRW und § 147 AO.

Archivierung der Daten:

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) sind in NRW grundsätzlich alle Behörden verpflichtet, ihre Unterlagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) zur Übernahme anzubieten. Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW sind auch die Unterlagen anzubieten und zu übergeben, die personenbezogene Daten enthalten, die nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten, sofern die Speicherung der Daten nicht unzulässig war oder die Daten einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).

• Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).

• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Übertragung Ihrer Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 20 und 21 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.

7. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie haben in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bezogen auf Ziffer 3. lit. a) Nr. 2) und/oder 3) durch das Kulturamt der Stadt Essen eingewilligt. Sie können Ihre Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO jederzeit ohne Angabe eines Grundes mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt.

8. Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist bezogen auf Ziffer 3. lit. a) Nr. 1) erforderlich. Ohne Ihre Angaben ist eine Bearbeitung Ihres Antrages auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Corona Sonderfonds Kultur nicht möglich. Ihr Antrag müsste folglich abgelehnt werden.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an das Kulturamt der Stadt Essen oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen.

(Stand: 02/2022)

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