Beherbergungssteuer

Informationen zur elektronischen Steuererklärung

Beachten Sie bitte den Abgabetermin - 12. Januar 2026 – für das vierte Quartal 2025.

Das Onlineformular sowie weitere Informationen finden Sie hier .

Für das Jahr 2026 gelten die folgenden Abgabetermine für die Beherbergungssteuererklärungen:

4. Quartal 2025 - 12. Januar 2026
1. Quartal 2026 - 10. April 2026
2. Quartal 2026 - 10. Juli 2026
3. Quartal 2026 - 12. Oktober 2026

Eine neue örtliche Aufwandsteuer im Essener Stadtgebiet ab dem 1. August 2025

Ab dem 1. August 2025 erhebt die Stadt Essen eine Beherbergungssteuer für bezahlte Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und ähnlichen Unterkünften.
Die Steuer wird vom Beherbergungsbetrieb einbehalten und an die Stadt Essen abgegeben.
Auf dieser Seite finden sowohl Gäste als auch Beherbergungsbetriebe alle relevanten Daten und Informationen.

Erklärvideo zur Erstregistrierung

Erklärvideo zur Steuererklärung

Örtliche Aufwandsteuern

Team Beherbergungssteuer

Telefon: 0201 88-21499
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