Beherbergungssteuer

Eine neue örtliche Aufwandsteuer im Essener Stadtgebiet ab dem 1. August 2025

Ab dem 1. August 2025 erhebt die Stadt Essen eine Beherbergungssteuer für bezahlte Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und ähnlichen Unterkünften.

Die Steuer wird vom Beherbergungsbetrieb einbehalten und an die Stadt Essen abgegeben.

Alle Informationen zur Beherbergungssteuer

Eine neue örtliche Steuer führt oft zu Fragen und erfordert Erklärungen.
Auf dieser Seite finden sowohl Gäste als auch Beherbergungsbetriebe alle relevanten Daten und Informationen.

Sobald es weitere Informationen gibt, sind diese hier zu finden.

Örtliche Aufwandsteuern

Team Beherbergungssteuer

Telefon: 0201 88-21499
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