Ratsmitglieder können sich ab einer Stärke von 3 Personen zu einer Fraktion zusammenschließen. In der Regel sind dies die Mitglieder einer Partei. Gruppierungen, die keine Fraktionsstärke erreichen, können sich zu sogenannten Ratsgruppen zusammenschließen.
Die Fraktionsmitglieder unterstützen sich in ihrer Meinungsbildung und nutzen untereinander das Wissen und die Erfahrung ihrer Fraktionskolleginnen und -kollegen. Insofern spielen Fraktionen eine wichtige Rolle bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung. An den Fraktionsstatus sind verschiedene Rechte geknüpft.
Für die Organisation dieser Arbeit wurden Geschäftsstellen der Fraktionen eingerichtet, die die Ratsmitglieder bei der Wahrnehmung ihres Mandates unterstützen, den Informations- und Meinungsaustausch organisieren und Anträge vorbereiten. Damit erleichtern sie die Arbeit des Rates.
Die Fraktionen erhalten für ihre Tätigkeit von der Stadt eine finanzielle Ausstattung, die sich in ihrer Höhe nach der Mitgliederzahl richtet.
Detailinformationen zu den Fraktionen finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Essen.