Öffentliche Beflaggung

Beflaggung an öffentlichen Gebäuden

Im Stadtgebiet Essen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt.

Neben dem Rathaus, der Synagoge, der Feuerwehr und den Schulen, gilt dies für viele weitere öffentliche Gebäude.

Städtische Gesellschaften und zahlreiche Firmen beteiligen sich an dem Aufruf der Beflaggung.

Regelmäßige Beflaggungstage sind:

27. Januar (pdf, 6 kB) ReadSpeaker
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmastbeflaggung)

1. Mai (pdf, 6 kB) ReadSpeaker
Tag des Friedens und der Völkerversöhnung

9. Mai (pdf, 6 kB) ReadSpeaker
Europatag

23. Mai (pdf, 7 kB) ReadSpeaker
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

17. Juni (pdf, 7 kB) ReadSpeaker
Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953)

20. Juni (pdf, 7 kB) ReadSpeaker
Gedenktag für Opfer von Flucht und Vertreibung (nicht in der Beflaggungsordnung verankert)

20. Juli (pdf, 8 kB) ReadSpeaker
Jahrestag des Attentates auf Hitler am 20. Juli 1944
Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung

23. August (pdf, 6 kB) ReadSpeaker
Gründungstag des Landes Nordrhein-Westfalen

3. Oktober (pdf, 6 kB) ReadSpeaker
Tag der Deutschen Einheit

2. Sonntag vor dem 1. Advent (pdf, 6 kB) ReadSpeaker
Volkstrauertag (Halbmastbeflaggung)

Wahltage

zu Tagen allgemeiner Wahlen (pdf, 5 kB) ReadSpeaker
(Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)

Beflaggung aus besonderen Anlässen

Die weiteren Beflaggungsanlässe werden im Einzelfall vom Ministerium des Innern bestimmt und bekannt gegeben.

Die Bekanntgabe erfolgt durch Runderlass und durch Mitteilung an Presse, Funk oder Fernsehen und durch den Newsletter des Landes NRW, den jede*r Bürger*in abonnieren kann.

Zusätzlich informiert das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation die Fachbereiche der Stadt Essen, die über mindestens einen Flaggenmast verfügen, sowie die Tochtergesellschaften und Firmen, die sich an der Beflaggung beteiligen möchten.

Art der Beflaggung

Die Beflaggung beginnt um 7.00 Uhr und endet im Regelfall bei Eintritt der Dunkelheit.

Der Bundesflagge gebührt die bevorzugte Stelle. Daran anschließend folgt die Landesflagge und dann die Flagge der Stadt Essen mit Wappen. Bei Setzung der Europaflagge ist diese an die bevorzugte Stelle zu setzen. Mit Blick vom Inneren des Gebäudes zur Straße gesehen, hat die Beflaggung von rechts nach links zu erfolgen.

Wird bei einer Trauerbeflaggung die Bundesflagge auf halbmast gesetzt, so soll sich die Unterkante der Flagge auf halber Höhe des Flaggenmastes befinden.

Auf halbmast gesetzte Flaggen werden nicht zusätzlich mit Trauerflor versehen.

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