Ehrenamt
Förderfonds Bürgerschaftliches Engagement - Derzeit keine Antragsstellung möglich
Anträge in 2026 konnten bis zum Stichtag 1. September gestellt werden. Für dieses Jahr steht somit keine Förderung mehr zur Verfügung. Wir werden Sie auf unseren Seiten über eine mögliche Neuauflage des Förderfonds im Jahr 2027 informieren.
Informationen für Inhaber*innen der Freiwilligenkarte:
Eine Beantragung der Essener Freiwilligenkarte ist seit Einführung der Ehrenamtskarte NRW nicht mehr möglich.
Um die Ehrenamtskarte NRW zu erhalten ist eine Antragstellung erforderlich. Informationen zur Antragstellung sowie zu den Voraussetzungen finden Interessierte unter www.essen.de/ehrenamtskarte-nrw.
Die Freiwilligenkarten, die sich im Umlauf befinden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit (drei Jahre ab Ausstellungsdatum).
Feste Ansprechpersonen für das Ehrenamt in den Finanzämtern
Bei Fragen zu Rechten und Pflichten im Besteuerungsverfahren gemeinnütziger Vereine stehen Ansprechpersonen für das Ehrenamt in den zuständigen Finanzämtern zur Verfügung.
Im Finanzamtszentrum Essen können Sie sich unter der Telefonnummer 0201 1894-0 mit den entsprechenden Kolleginnen*Kollegen verbinden lassen.
Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt nicht steuerberatend tätig werden darf.
Weitere Informationen finden Sie hier .