Stiften und Stiftungen

Ihr Ziel- Wie kann ich nachhaltig Gutes tun?

Motivation

Bürgerschaftliches Engagement stellt einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag für unsere Mitmenschen und unser Gemeinwesen dar.

Es gibt immer mehr Menschen, die sich intensiv in ihrer Stadt engagieren möchten. Sie möchten etwas bewegen, ihr Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen wahrnehmen oder beispielsweise konkrete Bereiche unterstützen. Grundvoraussetzung für dieses Engagement ist, dass die Menschen erkennen möchten, dass sich durch ihr Engagement etwas zum Besseren hin verändert. Eine Zustiftung oder Spende in eine bestehende Stiftung oder die Gründung einer eigenen Stiftung bieten hier die geeigneten Instrumente für die Erfüllung vielfältiger Zwecke.

Stiftungszweck

Jede Stiftung erfüllt einen bestimmten Stiftungszweck, der mit deren Errichtung festgelegt wird. Dieser Stiftungszweck kann verwirklicht werden, indem die erzielten Erträge aus dem Stiftungsvermögen an zuvor festgelegte Empfänger oder auf Basis von Einzelfallentscheidungen weitergeleitet werden. Einige Stiftungen haben ein Stiftungsgremium, das die zentralen Entscheidungen über die Verwendung der Stiftungsmittel trifft. Diesem Gremium gehören die Stifter oftmals selber an. In vielen Stiftungen ist diese Aufgabe teilweise oder vollständig auf die Stadt Essen übertragen worden.

Ihr Weg - Es ist einfacher als Sie denken.

Stiften mit Hilfe der Stadt Essen

Die Stadt Essen bietet die Möglichkeit, sich über eine bestehende oder zu gründende Stiftung individuell zu engagieren. Sie verwaltet rund 40 rechtlich unselbständige Stiftungen mit Stiftungsvermögen von 25.000 Euro bis 20 Millionen Euro. Die Erträge aus diesem Stiftungsvermögen fließen den in den Stiftungssatzungen festgelegten gemeinnützigen Zwecken zu und unterstützen somit Anliegen direkt vor Ort. So ist es möglich, sich auf einfache Art wirkungsvoll für Ihre Stadt einsetzen, ohne sich um Details kümmern zu müssen.

Zustiftung/Spende in eine bestehende Stiftung

Zustiften ist der einfachste Weg, sich für einen bestimmten Zweck zu engagieren. So kann bereits mit einem geringen Betrag gezielt und wirkungsvoll gefördert werden. Zugestiftete Gelder werden dem Stiftungsvermögen einer bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungskapitals erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.

Mit Spenden zugunsten einer Stiftung werden die zur Ausschüttung verfügbaren Mittel erhöht. Hiermit können zum Beispiel bestimmte Projekte direkt gefördert werden.

Es stehen Ihnen viele Stiftungszwecke für Zustiftungen oder Spenden zur Verfügung! Unser Stiftungsverzeichnis bietet Ihnen einen Überblick über die bei der Stadt Essen geführten Stiftungen. Wir beraten Sie aber auch gerne dabei, eine passende Stiftung zu finden.

Stiftungsgründung

Die Gründung einer eigenen Stiftung bei der Stiftungsverwaltung der Stadt Essen ist völlig unkompliziert und basiert auf zwei Dokumenten: Stiftungssatzung und Stiftungsgeschäft.

In der Satzung wird festgeschrieben, welchen Namen die Stiftung trägt, welche Zwecke sie wie verfolgen soll, ob ein Stiftungsgremium benannt wird, welche Aufgaben dieses übernimmt und wie es besetzt wird. Der zeitliche und organisatorische Aufwand ist für Sie sehr gering. Sie legen den Rahmen für Ihre Stiftung fest und wir entwickeln daraus mit Ihnen gemeinsam eine Stiftungssatzung.

Im Stiftungsgeschäft wird die Stiftung auf Grundlage der Stiftungssatzung errichtet und der Betrag festgelegt, der von Ihnen in die Stiftung gegeben wird. Nach der Unterzeichnung die-ser Unterlagen kümmern wir uns um die steuerliche Anerkennung Ihrer Stiftung. Dazu wird die Stiftungssatzung dem Finanzamt Essen vorgelegt, welches das Vorliegen der Gemeinnützigkeit überprüft, eine eigene Steuernummer vergibt und einen Freistellungsbescheid zur Vorlage bei den Banken erteilt. Damit können Steuervergünstigungen für Erträge des Stiftungsvermögens in Anspruch genommen werden. Zum Zeitpunkt der Anerkennung, was in der Regel wenige Wochen dauert, ist Ihre Stiftung bereits voll funktionsfähig und hat Sie nur wenige Stunden Zeit gekostet.

Finanzielle Basis

Zustiftungen in bestehende Stiftungen sind in jeder Höhe möglich. Eine eigene Stiftung bei der Stiftungsverwaltung Stadt Essen kann mit einem Stiftungsvermögen ab 100.000 Euro errichtet werden. Ziel einer eigenen Stiftung sollte immer sein, die Stiftung mit einem angemessenen Vermögen zu versehen, so dass der vorgesehene Stiftungszweck nachhaltig erfüllt werden kann. Neben einer direkten Mittelzuführung kann das auch durch eine testamentarische Verfügung erreicht werden, nach der das persönliche Vermögen nach dem Ableben dem Stiftungsvermögen zugeführt wird. Das Stiftungsvermögen muss in seinem Wert dauerhaft erhalten bleiben, nur die Erträge dürfen für den Stiftungszweck verbraucht werden. Das Vermögen kann durch Zustiftungen jederzeit vergrößert werden. Es muss nicht aus Barvermögen bestehen, auch Wertpapiere oder Immobilien können auf Ihre Stiftung übertragen werden.

Verwaltung

Die Stiftungsverwaltung Stadt Essen trägt dafür Sorge, dass die Aktivitäten aller Stiftungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Sie übernimmt die administrative Verwaltung der Stiftung, Kontoführung, Vermögensverwaltung sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses. Das Stiftungsvermögen wird vom städtischen Vermögen getrennt verwaltet und bleibt dem Stiftungszweck als Sondervermögen dauerhaft erhalten. Für die Umsetzung des Stiftungszwecks vergibt die Stadt die erwirtschafteten Mittel gemäß Stiftungssatzung, bereitet vorliegende Förderanträge auf oder stellt den einzelnen Stiftungen eine Auswahl an Projekten zur Verfügung.

Ihr Vorteil - Sie können nur gewinnen!

Engagement

Die Stiftungsverwaltung Stadt Essen bietet Privatpersonen und Unternehmen die Möglichkeit, sich auf einfache Art durch eine Zustiftung in eine bestehende Stiftung oder mit der Gründung einer eigenen Stiftung wirkungsvoll für ihre Stadt zu engagieren. Sie können wirkungsvoll tätig werden, ohne sich um Details kümmern zu müssen. Sie legen fest, für welche Zwecke Ihre Mittel verwendet werden. Das Team der Stiftungsverwaltung der Stadt Essen hilft Ihnen durch eine individuelle Begleitung bei der Planung und Durchführung, um die von Ihnen gewünschte Form des Engagements umsetzen zu können.

Kontrolle

Alle Stiftungen werden jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses der Stadt Essen kontrolliert. Weiterhin unterliegen die Stiftungen der Gemeinnützigkeitsprüfung durch die Finanzbehörde sowie der Kommunalaufsicht durch die Bezirksregierung. Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihr Stiftungsgeld auch in Zukunft in Ihrem Sinne verwendet wird.

Kosten

Für die Stiftungsgründung, die administrative Verwaltung sowie die Vermögenverwaltung der bei der Stadt Essen geführten Stiftungen werden keine Kosten erhoben. So bleibt es gewährleistet, dass sämtliche Erträge dauerhaft dem persönlichen Anliegen der Stifter zugutekommen.

Steuervorteil

Grundsätzlich sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Spenden abzugsfähig. Über diese Abzugsmöglichkeiten hinaus können durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements", das im Oktober 2007 rückwirkend zum 1. Januar 2007 vom Bundestag verabschiedet worden ist, weitere Abzugsmöglichkeiten genutzt werden:

Bei Errichtung einer Stiftung oder bei Zustiftungen zu bereits bestehenden Stiftungen können Zuwendungen (Spenden in den Vermögensstock) bis zu 1.000.000 Euro gem. § 10 b Abs. 1a EStG, bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bis zu 2.000.000 Euro, über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Für alle Spenden und Zustiftungen an eine bestehende Stiftung stellt die Stadt Essen eine Spendenquittung für die Steuererklärung aus. Je nach der Einkommens- und Vermögenssituation können die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit optimal ausgeschöpft werden. Dies sollte jedoch in einem Gespräch mit einem Steuerberater geklärt werden.

Zuwendungskonto für Zustiftungen oder Spenden

Stadt Essen, IBAN DE45 3605 0105 0000 2950 30 BIC SPESDE3E

Verwendungszweck: „Zustiftung“ oder „Spende“, Name der Stiftung, Name des Spenders

Bitte unbedingt angeben, ob Sie eine Zustiftung oder eine Spende wünschen!

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