Mit dem Förderprogramm unterstreicht die Stadt Essen die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ziel bleibt es, den Förderfonds künftig wieder umfassender auszugestalten und die erarbeiteten neuen Förderbereiche umzusetzen, sobald die finanziellen Rahmenbedingungen dies zulassen.
Förderfonds Bürgerschaftliches Engagement
Förderfonds Bürgerschaftliches Engagement - Derzeit keine Antragsstellung möglich
Anträge in 2026 konnten bis zum Stichtag 1. September gestellt werden. Für dieses Jahr steht somit keine Förderung mehr zur Verfügung. Wir werden Sie auf unseren Seiten über eine mögliche Neuauflage des Förderfonds im Jahr 2027 informieren.
Hintergrund zum Förderfonds
FAQ's
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Grundsätzlich kann ein Antrag unter Verwendung des aktuellen Formulars zwei Monate vor einem Stichtag gestellt werden. Anträge in 2026 konnten bis zum Stichtag 1. September gestellt werden. Für dieses Jahr steht somit keine Förderung mehr zur Verfügung. Wir werden Sie auf unseren Seiten über eine mögliche Neuauflage des Förderfonds im Jahr 2027 informieren.
Wie kann ich eine Zuwendung erhalten?
Eine mögliche Zuwendung ist nur auf Antrag möglich. Einen Antrag können Sie über den entsprechenden Vordruck als PDF-Datei stellen.
Den vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte:
- per E-Mail an: engagiert@essen.de
- per Post an: Stadt Essen
Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt
Gildehofstr. 1a
45127 Essen - Antragsformular Förderfonds Bürgerschaftliches Engagement
Bitte beachten Sie, dass Verzögerungen hinsichtlich der Informationspflicht zu Lasten der Antragsteller*innen gehen.
Die geplanten Ausgaben in dem Antrag erfolgen bis zur offiziellen schriftlichen Förderbenachrichtigung auf eigenes finanzielles Risiko der Antragsteller*innen.
Im Falle einer Bewilligung erfolgt diese in Form einer Festbetragsfinanzierung. Pro Kalenderjahr kann nur eine Zuwendung erfolgen.