Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit sowie jede gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit haben in dem Prozess der Folkwang Dekade keinen Platz. Derartige Inhalte sind von der Förderung durch den Folk Fonds ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Stadt Essen über Zuwendungen an Dritte. Die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger haben die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen, die ihnen zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Diese Richtlinien ergänzen diese Regelungen bzw. beinhalten Besonderheiten für die Kulturförderung.
Auf Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.
Eine gleichzeitige Förderung durch die Projektförderung des Kulturamtes der Stadt Essen und den Folk Fonds ist ausgeschlossen (Doppelförderung).
Im Rahmen der Förderung durch den Folk Fonds ist das Einbringen von Eigen- und Drittmitteln nicht zwingend erforderlich.
Allgemeine Vereinszwecke und Maßnahmen, die ausschließlich an eigene Mitglieder gerichtet sind, werden nicht gefördert. Kommerzielle Ideen sind von der Förderung ausgeschlossen.