Das "Melderecht" verpflichtet jede in Deutschland lebende Person, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung bei der jeweiligen Stadt anzumelden. Das ist auch in Essen so.
Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) können sich bei allen Bürgerämtern anmelden. Staatsangehörige eines anderen Staates (nicht EU Land) melden sich bei der Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörde an. Personen in Flüchtlingsunterkünften haben bei der Ankunft eine Einzugsbestätigung erhalten und müssen sich ebenfalls bei der Ausländerbehörde anmelden. Die Einrichtungsbetreuer*innen geben die nötigen Informationen.
Wichtig bei allen formalen Schritten ist, vorab einen Termin zu vereinbaren.