Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet (unter anderem gemäß § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz, FlüAG NRW), die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, werden auf die Bundesländer verteilt. 2024 hat Nordrhein-Westfalen 21,08 Prozent aller Flüchtlinge aufgenommen. Davon werden 3 Prozent auf die Stadt Essen verteilt.
Laut der am 10.01.2025 veröffentlichten FlüAG-Quote weist die Stadt Essen eine Erfüllungsquote von derzeit über 100,39% aus. Es besteht somit zur Zeit keine rechnerische Aufnahmeverpflichtung.
Die Aufgabe der Stadt Essen besteht darin, die ihr zugewiesenen Flüchtlinge sofort aufzunehmen und unterzubringen, um damit Obdachlosigkeit zu verhindern. Menschen mit Bleibeperspektive sollen integrieret werden. Gleichzeitig soll der sozialen Frieden in der Stadt zu erhalten bleiben.