Unterbringung von Geflüchteten

Aktuelle Belegung

Mit Stand 22.03.2024 sind insgesamt 1.128 Personen in den städtischen Flüchtlingsunterkünften untergebracht.

Karte mit Standorten von Flüchtlingsunterkünften in Essen

Die Standortkarte zeigt auf, wo in Essen Unterkünfte für Geflüchtete bestehen. Es handelt sich um eine dynamische Karte, die wöchentlich mit Zahlen versorgt wird. Ein einfacher Klick auf der Karte genügt, um sie aufzurufen.

Situation in Essen

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet (unter anderem gemäß § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz, FlüAG NRW), die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, werden nach dem Königssteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Für Nordrhein-Westfalen sind das in 2023 21,08 Prozent aller Flüchtlinge. Davon werden 3 Prozent auf die Stadt Essen verteilt.
Aktuell erfüllt die Stadt Essen die Aufnahmequote zu knapp 102 Prozent (Stand 22.03.2024).

Die Aufgabe der Stadt Essen besteht darin, die ihr zugewiesenen Flüchtlinge sofort aufzunehmen und unterzubringen, um damit Obdachlosigkeit zu verhindern und Menschen mit Bleibeperspektive zu integrieren. Gleichzeitig gilt es, den sozialen Frieden in der Stadt zu wahren.

Betreuung von Geflüchteten

In den Essener Flüchtlingsunterkünften erfolgt generell eine 24-stündige Betreuung an sieben Tagen in der Woche. Diese umfasst die Hausleitung, Hausmeistertätigkeiten, die soziale Betreuung und einen Sicherheitsdienst. So wird gewährleistet, dass bei auftauchenden Problemen jederzeit Ansprechpartner*innen für die Bewohner*innen wie auch für die Anwohner*innen zur Verfügung steht.

Das Betreuungskonzept

Das Betreuungskonzept ist vierstufig aufgebaut und setzt sich zusammen aus

  • dem*der Einrichtungsbetreuer*in
    Werktags von 7.00 bis 19.00 Uhr sorgt der*die Einrichtungsbetreue*in vor Ort für den reibungslosen Betrieb der Einrichtung. Neben den üblichen Hausmeistertätigkeiten zählen dazu unter anderem auch die Postverteilung, die Zusammenarbeit mit der Flüchtlingsberatung und der Unterkunftsverwaltung sowie auch die Vermittlung bei Konflikten.
  • dem*der Flüchtlingsberater*in
    Die Flüchtlingsberatung erfolgt durch Diplom-Sozialarbeiter*innen, die je nach Bedarf in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung und der Problemlage regelmäßig in jeder Einrichtung anwesend sind. Die Beratung umfasst unter anderem die Asylverfahrensberatung, soziale Beratung, die Vermittlung bei Konflikten im Wohnumfeld sowie die Betreuung der in Wohnungen lebenden Flüchtlinge.
  • dem Service- und Sicherheitsdienst
    Der Service- und Sicherheitsdienst ist täglich zwischen 18.45 Uhr und 7.15 Uhr in jeder Einrichtung mit zwei Mitarbeitenden als Ansprechpartner*in sowohl für die Bewohner*innen als auch für die Anwohner*innen vor Ort.
  • der städtischen Unterkunftsverwaltung
    Der städtische Unterkunftsverwalter betreut mehrere Einrichtungen. Er ist unter anderem zuständig für den baulichen Bereich der Einrichtung, unterstützt die Einrichtungsbetreuer*innen und nimmt bei Bedarf das Hausrecht wahr.

Koordinierungsstelle zur Flüchtlingsunterbringung

Kontakt:

Herr Bierbrauer, Telefon: +49 201 88-50338, bierbrauer@sozialamt.essen.de

Frau Lange, Telefon: +49 201 88-50316, heike.lange@sozialamt.essen.de

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