Sportanlage Krupp-Park Nr. 9/12

Bebauungsplan, rechtsverbindlich

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Sportanlage Krupp-Park" Nr. 9/12 hat in der Zeit vom 6. Mai 2014 bis einschließlich 6. Juni 2014 stattgefunden.

Der Bebauungsplan wurde am 29. Oktober 2014 als Satzung beschlossen und ist seit dem 19. Dezember 2014 rechtsverbindlich.

Verfahrensübersicht

07.03.2013
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) sowie über die Unterrichtung der Öffentlichkeit

09.04. - 23.04.2013
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 BauGB

17.12.2013 - 24.01.2014
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

03.04.2014
Information über die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

17.04.2014
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt Nr. 16 der Stadt Essen

06.05. - 06.06.2014
Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

29.10.2014
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

19.12.2014
Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 51 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Rechtskraft)

© 2024 Stadt Essen