Öffentlichkeitsbeteiligung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung oder Unterrichtung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen wird die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert.
Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können alle Bürger*innen eine Stellungnahme abgeben.

  • Zurzeit keine Öffentlichkeitsbeteiligung

Online-Stellungnahme

Sie können Ihre Stellungnahme zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Veröffentlichung/Auslegung auch direkt online mitteilen.
Wählen Sie das entsprechende Verfahren und beteiligen Sie sich.

Veröffentlichung im Internet / Auslegung

Der Planentwurf, einschließlich der erforderlichen Unterlagen, wird bei der Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung vorgestellt.
Während der Veröffentlichungs-/Auslegungsfrist können Stellungnahmen mit Änderungen oder Ergänzungen zu den Planinhalten vorgebracht werden.

Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) | Veröffentlichung

Im Rahmen der Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (GFNP) werden die Planunterlagen im Internet veröffentlicht und zusätzlich vor Ort zur Einsichtnahme bereitgestellt.

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