Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen wird die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert.
Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können alle Bürger*innen eine Stellungnahme abgeben.