Die Bauaufsicht ist für die Durchführung der bauordnungsrechtlichen Verfahren und die Überwachung der Einhaltung des öffentlichen Baurechts zuständig. Wesentliche Rechtsgrundlage ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) mit den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und weiteren Vorschriften.
Zu den zentralen Aufgaben der Bauaufsicht gehört die Bearbeitung und Entscheidung über Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid. Je nach Art des Vorhabens und des gesetzlich festgelegten Prüfungsumfangs prüft sie, ob einem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Sie erteilt Baugenehmigungen und Vorbescheide und entscheidet beispielsweise auch über Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen.
Das Bauordnungsrecht stellt insbesondere Anforderungen an die Sicherheit und ordnungsgemäße Ausführung baulicher Anlagen. Dazu gehören unter anderem Regelungen zu Abstandsflächen, Standsicherheit, Brandschutz, Rettungswegen, Stellplätzen und zur Barrierefreiheit. Welche Anforderungen im jeweiligen Genehmigungsverfahren durch die Bauaufsicht selbst geprüft werden, richtet sich nach dem gesetzlich vorgegebenen Prüfungsumfang.
Die Aufgaben der Bauaufsicht enden nicht mit der Erteilung einer Baugenehmigung. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben überwacht sie auch die Errichtung, Änderung, Nutzung und Instandhaltung baulicher Anlagen. Hierzu gehören insbesondere Bauüberwachungen und Bauzustandsbesichtigungen, soweit diese im Einzelfall erforderlich sind.
Ein weiterer wesentlicher Aufgabenbereich ist das bauaufsichtliche Einschreiten bei Verstößen gegen das öffentliche Baurecht. Dies betrifft beispielsweise bauliche Anlagen, die ohne die erforderliche Genehmigung errichtet oder geändert wurden, nicht genehmigte Nutzungen oder bauliche Zustände, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen. Die Bauaufsicht prüft den jeweiligen Sachverhalt und entscheidet, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um rechtmäßige Zustände herzustellen oder Gefahren abzuwehren.
Damit nimmt die Bauaufsicht sowohl Aufgaben als Genehmigungsbehörde als auch als Ordnungsbehörde wahr. Ihr Aufgabenbereich reicht von der Beratung und Durchführung bauaufsichtlicher Verfahren über die Begleitung von Bauvorhaben bis hin zur Überwachung und Durchsetzung der Anforderungen des öffentlichen Baurechts.