"Alle Kinder essen mit" (AKEM)
Härtefond-Hilfe Land NRW

Was wird gefördert?

Kosten für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule, Kita oder Kindertagespflege. Nachrangig können ebenfalls mehrtägige Klassenfahrten bezuschusst werden.

Wer kann Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten?

Familien mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben.

Wie können die Leistungen aus dem Fonds beantragt werden?

Die Leistungen können über das entsprechende Antragsformular (Mittagsverpflegung/Klassenfahrt) beantragt werden. Auf dem Formular sind die Kosten von der jeweiligen Einrichtung (Schule/Kita/Kindertagespflege) per Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Dem Formular ist die Selbstauskunft der Familie inklusive entsprechender Nachweise beizufügen.

Bis wann müssen die Leistungen beantragt werden? Welche Ausschlussfristen gibt es?

Für den Härtefallfonds bestehen keine generellen Ausschlussfristen. Das einzig beschränkende Element ist die Verfügbarkeit von Fördermitteln in ausreichender Höhe der Bezirksregierung.

Nur bei Anträgen, die bis zum 31. August vorliegen, ist eine zeitnahe Prüfung und Bearbeitung möglich.

Bei Anträgen, die später eingehen, ist ggf. erst eine Bewilligung ab dem 1. Januar des Folgejahres möglich. Die Stadt Essen ist hierbei von den bewilligten Fördermitteln des Landes NRW abhängig, welche kalenderjahrweise zur Verfügung gestellt werden und ausschließlich für das laufende Kalenderjahr ausgezahlt werden können.

Wo können die Leistungen beantragt werden?

Zuständig für die Umsetzung des Härtefallfonds ist die jeweilige Kommune. In der Stadt Essen bearbeitet das Team Bildung und Teilhabe des JobCenters die Anträge auf Leistungen aus dem Härtefallfonds.

Die Antragsunterlagen können postalisch, per E-Mail, Fax oder Einwurf in den Hausbriefkasten an das Team Bildung und Teilhabe übermittelt werden.

Kontakt

Jobcenter Essen / Süd I
Bildung und Teilhabe
Bismarckstr. 36
45128 Essen

Fax: 0201 88 91 56 705

E-Mail: Bildung-und-Teilhabe@jobcenter.essen.de

Bei Rückfragen steht Ihnen das Team Bildung und Teilhabe auch telefonisch unter der Rufnummer 0201 88 57 180 (montags bis freitags von 8:30-11:30 Uhr) zur Verfügung.

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