Ist Ihr Mietverhältnis fristlos gekündigt oder gegen Sie Räumungsklage erhoben worden? Sind Sie nicht in der Lage, die bestehenden Mietschulden an den*die Vermieter*in zu leisten? Dann setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung.
Welche Leistungen sind möglich:
- Beratungsangebot / im Bedarfsfall auch sozialpädagogische Beratung durch unsere Partner*innen
- Einkommensprüfung
- Vermittlung zwischen Mieterinnen*Mietern und Vermieterinnen*Vermietern
- Mietschuldenübernahme zur Abwendung der Wohnungsräumung, sofern Möglichkeiten der Eigenhilfe nicht gegeben sind
Kontakt: Altendorfer Str. 103, Tel. 0201 88 50555