Wohnungssicherung
Ist Ihr Mietverhältnis fristlos gekündigt oder gegen Sie Räumungsklage erhoben worden? Sind Sie nicht in der Lage, die bestehenden Mietschulden an den oder die Vermieter/in zu leisten? Dann setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung.
Welche Leistungen sind möglich:
- Beratungsangebot / im Bedarfsfall auch sozialpädagogische Beratung durch unsere Partner
- Einkommensprüfung
- Vermittlung zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen
- Mietschuldenübernahme zur Abwendung der Wohnungsräumung, sofern Möglichkeiten der Eigenhilfe nicht gegeben sind
Kontakt: Steubenstraße 53, Zimmer 329, Tel. 0201 88 50172