Wohnungsnotfallhilfen

Foto: Mausefalle mit Geld

Frühzeitig einschreiten ist wichtig und bewahrt oft vor Schlimmerem.

Wohnungssicherung

Ist Ihr Mietverhältnis fristlos gekündigt oder gegen Sie Räumungsklage erhoben worden? Sind Sie nicht in der Lage, die bestehenden Mietschulden an den oder die Vermieter/in zu leisten? Dann setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung.

Welche Leistungen sind möglich:

  • Beratungsangebot / im Bedarfsfall auch sozialpädagogische Beratung durch unsere Partner
  • Einkommensprüfung
  • Vermittlung zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen
  • Mietschuldenübernahme zur Abwendung der Wohnungsräumung, sofern Möglichkeiten der Eigenhilfe nicht gegeben sind

Kontakt: Steubenstraße 53, Zimmer 329, Tel. 0201 88 50172

Ordnungsrechtliche Unterbringung in Wohnungsnotfällen

Die Räumung Ihrer Wohnung ließ sich nicht vermeiden und Sie sind nun obdachlos? Dann wird Ihnen die Stadt Essen eine befristete Unterbringung in einer städtischen Notunterkunft ermöglichen. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Hinweis: Wir können nur dann Unterstützung und Unterbringungsmöglichkeiten anbieten, wenn Sie in Essen von Wohnungslosigkeit bedroht werden oder obdachlos geworden sind. Ansonsten ist die Stadt oder Gemeinde zuständig, in der Ihre bisherige Wohnung liegt.

Kontakt: Steubenstraße 53, Zimmer 29, Tel. 0201 88 50259

Wohnungsvermittlung für Menschen in prekären Lebenslagen

Wir stehen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung, wenn Sie in einer städtischen oder durch die Stadt vermittelten Notunterkunft untergebracht sind, in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben oder aus sonstigen Gründen dringend Ihre Wohnung verlassen müssen. Dabei können wir Ihnen Wege aufzeigen, kurzfristig wieder eine eigene Wohnung anmieten zu können.

Es werden folgende Leistungen angeboten:

  • Gezielte Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Beratung
  • Hilfe- und Lebensplanung
  • Kontaktaufbau zu Behörden

Kontakt: Steubenstraße 53, Zimmer 116, Tel. 0201 88 50124

Hinweis: Die Stadt Essen verfügt selbst über keine Wohnungen, die zur Vermittlung zur Verfügung stehen.

Wohnungen für Geflüchtete

Wir stehen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung, wenn Sie in einem kommunalen Übergangsheim untergebracht sind und eine Wohnung suchen. Dabei können wir Ihnen Wege aufzeigen, eine eigene Wohnung anmieten zu können.

Es werden folgende Leistungen angeboten:

  • Beratung über die Voraussetzungen zur Wohnungsanmietung
  • Hilfen zum Wohnen (Kautionsübernahme, Erstausstattung etc.)
  • Kontaktaufbau zu Behörden und Integrationsdiensten

Hinweis: Voraussetzung für das Anmieten einer eigenen Wohnung ist die voraussichtliche Bleibeperspektive. Für Rückfragen stehen Ihnen die Sozialberatung in Ihrem Übergangsheim oder auch wir gerne zur Verfügung.

© 2024 Stadt Essen