Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie beantragen, wenn Sie
- die Rentenaltersgrenze erreicht haben oder
- über 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnen
- Einkommen und Vermögen nur unterhalb bestimmter Grenzen haben
Zu dem Personenkreis zählen grundsätzlich auch behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für Behinderte oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten und wegen der Art und Schwere der Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht arbeiten können.
Die Grundsicherung setzt sich wie folgt zusammen:
- Regelsatz
- Mehrbedarf bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
- Miete (Kaltmiete und Nebenkosten in angemessener Höhe und Heizkosten)
- Abzüglich Einkommen (Rente, Lohn, Kindergeld etc.)
- abgezogen wird das Vermögen oberhalb gewisser Grenzen
Grundsicherung ist eine besondere Sozialhilfe
Anders als in der Sozialhilfe gibt es in der Grundsicherung keinen Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder bzw. Eltern, wenn diese weniger als 100.000 Euro verdienen.
Wohngeld
Wenn Sie ein hohes Einkommen haben und einen geringen Anspruch auf Grundsicherung haben, ist es möglich, dass sich für Sie ein höherer Wohngeldanspruch berechnet. In diesem Fall ist es sinnvoll auch einen Antrag bei der Wohngeldstelle zu stellen.
Sie können Grundsicherung und Wohngeld nicht gleichzeitig bekommen. Wenn der Wohngeldanspruch höher ist, muss dieser zuerst in Anspruch genommen werden.
Ermäßigungen
Wenn Sie Grundsicherungsleistungen bekommen, haben Sie zudem einen Anspruch auf die Essen.dabeisein Karte, Befreiung vom Rundfunkbeitrag und ein vergünstigtes MeinTicket für den öffentlichen Personennahverkehr innerhalb des Gebiets der Stadt Essen.
Terminvergabe
Einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen*Sachbearbeitern erhalten Sie über das Kontaktformular, die Service-Hotline oder im „Kundencenter“. Das Kundencenter erreichen Sie über den barrierefreien „Eingang Kundencenter“ Steubenstraße / Ecke Manteuffelstraße.