Wenn die Kosten für Ihre Unterkunft höher sind als der angemessene Wert, muss das JobCenter Sie auffordern, die Kosten zu senken. Das können Sie z.B. durch einen Umzug, eine Untervermietung oder andere geeignete Maßnahmen erreichen. Wenn Sie keine Möglichkeit zur Kostensenkung sehen und in der zu teuren Wohnung bleiben möchten, übernimmt das JobCenter nur die angemessenen Kosten. Die Differenz zur tatsächlichen Miete müssen Sie dann selbst bezahlen.
Besonderheiten für Jugendliche unter 25 Jahren:
Der Umzug eines Jugendlichen in eine eigene Wohnung ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen nach Abstimmung mit dem Fallmanager und evtl. Rücksprache mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes möglich.