Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)

Angemessenheit der Miete

Grundsätzlich können nur die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Die angemessene Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Haushaltsgröße, den kalten Betriebskosten und dem Quadratmeterpreis. Der Quadratmeterpreis richtet sich hierbei nach dem Essener Mietspiegel.

Wenn die Kosten für Ihre Unterkunft höher sind als der angemessene Wert, muss das JobCenter Sie auffordern, die Kosten zu senken. Das können Sie z.B. durch einen Umzug, eine Untervermietung oder andere geeignete Maßnahmen erreichen. Wenn Sie keine Möglichkeit zur Kostensenkung sehen und in der zu teuren Wohnung bleiben möchten, übernimmt das JobCenter nur die angemessenen Kosten. Die Differenz zur tatsächlichen Miete müssen Sie dann selbst bezahlen.

Besonderheiten für Jugendliche unter 25 Jahren:

Der Umzug eines Jugendlichen in eine eigene Wohnung ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen nach Abstimmung mit dem Fallmanager und evtl. Rücksprache mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes möglich.

Ein wichtiger Hinweis zum Thema "Umzug"

Wenn Sie umziehen möchten, ist es zwingend notwendig, dass Sie den Umzug mit dem JobCenter abstimmen, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben. Das JobCenter benötigt zur Beurteilung ein unverbindliches Mietangebot für die Wohnung, die Sie mieten möchten. Es sollte folgende Informationen enthalten:

  • Größe der Wohnung in qm
  • Anzahl der Zimmer
  • Höhe der Kaltmiete
  • Höhe der Vorauszahlungen für Nebenkosten (und evtl. Heizkosten)
  • Heizungsart (Gas, Öl, Nachtspeicher, Fernwärme, Zentralheizung etc.)
  • Wird eine Kaution gefordert?

Wenn Sie die Umzugskosten erstattet bekommen möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung des JobCenters für den Umzug einholen. Diese Zustimmung erhalten Sie nur, wenn der Umzug notwendig ist und die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind. Ist der von Ihnen geplante Umzug nicht notwendig oder sind die Kosten der neuen Wohnung zu hoch, übernimmt das JobCenter weiterhin nur die Kosten in Höhe der bisherigen Unterkunft.

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