Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

Die Anerkennung im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse ist ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.

Antrag

Wer einen Antrag zur Anerkennung von schulischen oder beruflichen Qualifikationen stellen möchte, muss einen Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) und einen festen Wohnsitz (1. Wohnsitz/Hauptwohnsitz) in Nordrhein-Westfalen haben.

Anerkennungsverfahren

Die Anerkennungsverfahren werden von unterschiedlichen Behörden und Institutionen durchgeführt. Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich entweder nach den Abschlüssen oder nach dem Wohnort der Antragsteller*in.

Unterstützung des JobCenters Essen

Das JobCenter Essen unterstützt Migrant*innen, die Anspruch auf Bürgergeld haben: Sprechen Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft über das Anerkennungsverfahren, sie kennt die Beratungsstellen und nennt Kontakte.

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