Den Fachbereich Schule und das JobCenter Essen erreichen aktuell vermehrt Anfragen zum NRW-Aufholprogramm "Ankommen und Aufholen":
Beim dem Aktionsprogramm handelt es sich aber um ein gesondertes Programm in Zuständigkeit des Schulministeriums NRW. Die Bildungsgutscheine aus dem Programm können deshalb von den Essener Anbietern nicht im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes abgerechnet werden.