Informationen für Anbieter*innen im Bereich der Lernförderung

Bildung und Teilhabe

Das Eignungsverfahren für neue Lernförderanbieter wird derzeit überarbeitet.

Bis zur Veröffentlichung des neuen Prüfungsverfahrens erfolgt keine Aufnahme neuer Lernförderanbieter.

Bereits bis einschließlich 21.05.2026 eingegangene Anträge werden noch nach dem bisherigen Verfahren geprüft.

Ab dem 22.05.2026 eingehende Anträge und Anfragen werden entgegengenommen und nach Veröffentlichung des neuen Prüfungsverfahrens unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben geprüft.

Kontakt

Für Fragen rund um die Lernförderung als Lernförderanbietende sowie zum Eignungsverfahren wenden Sie sich bitte per E-Mail an das JobCenter Süd II: JobCenter Süd II