Viele städtische Einrichtungen und auch private Anbieter von Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten geben Personen mit geringem Einkommen an ihren Eintrittskassen Ermäßigungen. Als Berechtigungsnachweis muss dafür in der Regel ein gültiger Leistungsbescheid vorgelegt werden. Eine umständliche und manchem zu Recht auch unangenehme Praxis. Mit der Karte "Essen.dabei sein" ist in Essen jetzt alles viel einfacher.
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II, also Kunden*Kundinnen des JobCenters Essen,
- ferner erhält die Karte, wer Leistungen nach dem SGB XII über das Amt für Soziales und Wohnen erhält, sowie
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und
- Familien, die Kindergeld mit Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen, sowie
- Personen, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten.
Die Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft erhalten in der Regel jeweils eigene Karten. Kinder unter sechs Jahren benötigen keine Karte.