"Essen. dabei sein"

Viele städtische Einrichtungen und auch private Anbieter von Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten geben Personen mit geringem Einkommen an ihren Eintrittskassen Ermäßigungen. Als Berechtigungsnachweis muss dafür in der Regel ein gültiger Leistungsbescheid vorgelegt werden. Eine umständliche und manchem zu Recht auch unangenehme Praxis. Mit der Karte "Essen.dabei sein" ist in Essen jetzt alles viel einfacher.

Wie funktioniert "Essen.dabei sein"?

"Essen.dabei sein" ist ein Berechtigungsnachweis im Scheck-Kartenformat. Zusammen mit einem Ausweisdokument zeigt man die praktische Karte bei den Kooperationspartnern vor. Weitere Nachweise, wie zum Beispiel Bescheide oder Ähnliches, sind nicht mehr nötig, um die gewährten Ermäßigungen zu erhalten.

Wer kann die Karte bekommen?

  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II, also Kunden*Kundinnen des JobCenters Essen,
  • ferner erhält die Karte, wer Leistungen nach dem SGB XII über das Amt für Soziales und Wohnen erhält, sowie
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und
  • Familien, die Kindergeld mit Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen, sowie
  • Personen, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten.

Die Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft erhalten in der Regel jeweils eigene Karten. Kinder unter sechs Jahren benötigen keine Karte.

Wo erhält man die Karte?

  • JobCenter-Kunden*Kundinnen bekommen die Karte in der für sie zuständigen Geschäftsstelle im Stadtteil.
  • Wer Leistungen nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, wendet sich an das Amt für Soziales und Wohnen (Kundencenter Steubenstraße / Ecke Manteuffelstraße).
  • Leistungsberechtigte nach dem Wohngeldgesetz und Kindergeldzuschlag-Berechtigte erhalten "Essen.dabei sein" in der Wohngeldstelle, Klinkestr. 29-31.

Wie lange ist die Karte gültig?

"Essen.dabei sein" wird individuell ausgestellt und gilt in der Regel bis zu einem Jahr vom Ausgabedatum an. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Nutzung verlängert werden, sofern weiter ein Anspruch besteht.

Hinweis

"Essen.dabei sein" ist eine Essener Initiative! In den Nachbarstädten wird die Karte deshalb in der Regel nicht anerkannt. Leistungsberechtigte legen hier für eventuelle Angebote weiterhin ihren Leistungsbescheid vor.

Bei Fragen zur Teilhabe-Karte:

  • Kunden*Kundinnen des JobCenters erhalten die Karte auf Anfrage in der für sie zuständigen Geschäftsstelle. Die Karte wird auch mit der Post zugesandt.
    Kontakte aller Geschäftsstellen
  • Wer Leistungen über das Amt für Soziales und Wohnen bezieht, wendet sich mit Fragen zur Ausgabe der Karte an 0201 88 50 555 .
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