Hilfen zur Erlangung von Wohnraum

Hilfen zur Erlangung von Wohnraum

Schwerpunkttätigkeit ist die Unterstützung bei der Wohnraumsuche für

  • Personen, die mittelbar oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind
  • Personen, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben
  • Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen und vom Leistungsträger zur Senkung der zu hohen Unterkunftskosten aufgefordert wurden

und auf institutionelle Hilfe bei der Überwindung ihres Wohnproblems angewiesen sind.

Die zuständigen Mitarbeiter*innen unterstützen bei der Kontaktaufnahme zu Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen und Privatvermieter*innen oder nehmen selbst Kontakt zu diesen auf. Sie besichtigen bei Bedarf vorab die angebotenen Wohnungen oder sind bei einem gemeinsamen Besichtigungstermin mit anwesend.

Sollte eine Einigung zwischen Vermieter*in und potenzieller/m Mieter*in erfolgen, koordinieren die Mitarbeiter*innen die weiteren Schritte bis zur Unterzeichnung eines Mietvertrages. Sofern erforderlich, werden weitergehende Hilfen vermittelt.

Die Mitarbeiter*innen stehen auch nach Unterzeichnung des Mietvertrages für Fragen in der Mietangelegenheit zur Verfügung.

Es bestehen Kooperationen mit der Fachabteilung Service und Wohnungsangelegenheiten des Einwohneramtes sowie mit Institutionen aus dem Sozialbereich, um eine Wohnungsvermittlung zu ermöglichen.

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie uns an.

Hinweis:

Trotz aller Bemühungen kann nicht in jedem Fall eine erfolgreiche Wohnungsvermittlung garantiert werden.

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