Zugewiesene Geflüchtete werden in kommunalen Übergangsheimen untergebracht.
Aussiedler und jüdische Zuwanderer können bei ihrer Ankunft in Deutschland ihre Wünsche bezüglich ihres späteren Wohnortes äußern. Sofern die Zuweisung nach Essen erfolgt und die Unterbringung in einem Aussiedlerheim erforderlich ist, wird dies von der Fachstelle organisiert. Häufig handelt es sich um nachziehende Familienangehörige, die bei Verwandten oder Freunden eine erste Wohnmöglichkeit finden.
Wohnungslose Menschen, die am Tag der Wohnungsräumung keine andere Wohnmöglichkeit haben, werden in der städtischen Notunterkunft oder einer anderen Noteinrichtung aufgenommen.
Darüber hinaus werden auch Brandopfer aufgenommen, sofern andere Unterbringungsmöglichkeiten nicht zu Verfügung stehen. Die Unterbringung in einer städtischen Notunterkunft erfolgt nachrangig und befristet auf Grundlage des Ordnungsrechts.
Die Übergangsheime für Flüchtlinge und Aussiedler so wie die städtische Notunterunterkunft sind bei Bezug komplett eingerichtet. Das Mitbringen eigener Möbel ist grundsätzlich nicht vorgesehen.