Hotelgäste in Essen müssen demnächst eine Steuer auf ihre Übernachtung zahlen. Für die Einziehung der Steuer sind die Beherbergungsbetriebe zuständig. Der Steuersatz von 5 Prozent gilt auch für private Vermietungen sowie Buchungen über Online-Portale. Die Steuer ist auf einen Höchstsatz von 9 Euro pro Tag begrenzt. Die neue Beherbergungssteuersatzung der Stadt Essen tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Ausgenommen von der Steuer sind unter anderem Klassen-, Schul- und Berufskollegfahrten oder Aufenthalte zu nachweisbarem außerschulischem, jugendförderndem Zweck von Personen bis 27 Jahre. Dies gilt auch für deren Begleitpersonen.
Alle Beherbergungsbetriebe, die bis zum Stichtag 1. Juni 2025 in Essen aktiv sind, müssen sich bis spätestens 1. September im Serviceportal der Stadt Essen registrieren.
Es werden mehrere Veranstaltungen im Online-Format angeboten, bei denen sich Beherbergungsbetriebe und Interessierte über die neue Steuer informieren können. Nähere Infos dazu folgen in Kürze.
Weitere Infos und eine FAQ-Seite gibt es unter: www.essen.de/beherbergungssteuer.
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