Datenschutzerklärung des JobCenter Essen

Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit §§ 82, 82 a Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) für die Kundinnen*Kunden des JobCenter Essen

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wie das JobCenter Essen mit Ihren personenbezogenen Daten umgeht und welche Rechte sich für Sie aus dem Datenschutzrecht ergeben. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten genießt im JobCenter Essen einen hohen Stellenwert. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union und des Sozialgesetzbuches.

Verantwortliche Stellen

Verantwortlich für die Datenerhebung gem. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO i. V. m. § 67 Abs. 4 SGB X ist:

JobCenter der Stadt Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
E-Mail: 56Datenschutz@jobcenter.essen.de

Datenschutzbeauftragte

Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten lauten:

Stadt Essen
Stabsstelle Datenschutz
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
E-Mail: datenschutz@essen.de
Internet: www.essen.de/datenschutzbeauftragte

Verarbeitungszwecke

Das JobCenter Essen verarbeitet Daten zum Zwecke seiner Aufgabenerledigung nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Es ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Darunter sind die Beratungs- und Vermittlungszwecke und die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung zu verstehen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Überwachung der Beitragszahlungen, der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen und vergleichbaren Leistungen. Im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen werden Daten u.a. zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken verarbeitet.

Zweckänderung

Eine Verwendung von personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur zulässig, sofern der neue Zweck den Vorgaben des Art. 4 der DS-GVO entspricht.

Wesentliche Rechtsgrundlagen

Die Datenverarbeitung durch das JobCenter Essen stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. e. DS-GVO in Verbindung mit §§ 67 ff SGB X, Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und auf weitere spezialgesetzliche Regelungen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO ist eine Datenverarbeitung daneben auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

Kategorien personenbezogener Daten

Das JobCenter Essen verarbeitet folgende Datenkategorien:

Stammdaten inklusive Kontaktdaten

Das sind zum Beispiel: Kundennummer, Nummer der Bedarfsgemeinschaft, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten- und Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.

Bei der Telefonnummer sowie der E-Mail-Adresse handelt es sich um freiwillige Angaben. Sofern Sie dem JobCenter diese Kontaktdaten mitteilen, werden sie im Rahmen der Aufgabenerfüllung nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) genutzt, z. B. an Maßnahmeträger übermittelt, damit Sie bei organisatorischen Änderungen wie Terminabsagen rechtzeitig informiert werden.

Daten zur Leistungsgewährung

Das sind zum Beispiel: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen, Daten zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG).

Daten zur Integration in Arbeit

Das sind zum Beispiel: Lebenslauf, Zeugnisse, schulische und berufliche Abschlüsse, Daten zur Dauer und Beendigung von Beschäftigungen, Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen, Daten auf Grundlage von beauftragten Dritten (z. B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst), Dokumentation der Kontakte in Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuche.

Gesundheitsdaten

Das sind zum Beispiel: Stellungnahmen des Ärztlichen Dienstes, Berichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Daten des Psychologischen Dienstes, Daten zur Schwerbehinderung, Daten für die Beauftragung der Deutschen Rentenversicherung zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit.

Forschungs- und Statistikdaten

Das sind zum Beispiel: Daten und Befragungen zur Beschäftigtenstatistik.

Empfänger*innen / Kategorien von Empfänger*innen

Oben aufgeführte Datenkategorien können zum Zwecke der Aufgabenerledigung des JobCenter Essen an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise an:

Andere Sozialleistungsträger (z. B. Amt für Soziales und Wohnen, Bundesagentur für Arbeit, Jugendamt, Deutsche Rentenversicherung), Arbeitgeber*innen, Ausbildungsbetriebe, Maßnahmeträger, Vertragsärzte*ärztinnen, berufspsychologischer Dienst, Finanzämter, Zoll, Behörden der Gefahrenabwehr, Gerichte, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Vermieter*innen (wenn an diese direkt gezahlt wird), Energieversorgungsunternehmen (wenn an diese direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung, Suchthilfe, Psychosoziale Betreuung, Schulen (mit Einwilligung des Betroffenen bzw. der Erziehungsberechtigten).

Die Fachanwendung / Website wird beim ESH - Essener Systemhaus der Stadt Essen gehostet. - Stadt Essen - Essener Systemhaus, Kruppstr. 82 – 100, 45145 Essen, E-Mailadresse: info@esh.essen.de - Das Essener Systemhaus empfängt zu diesem Zweck die oben genannten Daten als Auftragsverarbeiter.

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

Widerspruchsmöglichkeit bei der Übermittlung besonders schutzwürdiger Daten

Zur Erfüllung der Aufgaben nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) kann es erforderlich sein, Gesundheitsdaten wie z. B. ärztliche oder berufspsychologische Gutachten gem. § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X i. V. m. § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB X an Dritte zu übermitteln. Folgende Datenempfänger sind dabei insbesondere möglich:

  • Zuständige Träger wie die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen eines Rehabilitationsverfahrens,
  • der berufspsychologische Dienst bei der Eignungsfeststellung,
  • die Bundesagentur für Arbeit bei der beruflichen Qualifizierung,
  • das Amt für Soziales und Wohnen beim Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. beim Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit, sofern anschließend Leistungen nach dem SGB XII bezogen werden.

Sie können die Weiterleitung in den genannten Fällen durch einen Widerspruch jederzeit untersagen. Ein Widerspruch unterbindet die zukünftige Verarbeitung dieser Daten und besitzt keine Rückwirkung. Nutzen Sie zur Ausübung Ihres Widerspruchsrechts beispielsweise einen persönlichen Termin, unsere Onlinedienstleistungen oder den Postweg. Bei gesundheitsbezogenen Gutachten haben Sie anschließend die Möglichkeit, diese selbständig an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Tun Sie dies nicht, kann eine Förderung ganz oder teilweise ausgeschlossen sein.

Speicherdauer

Für die Speicherdauer Ihrer personenbezogenen Daten sind die gesetzlichen Vorgaben maßgebend.

Werden Daten für die Gewährung von Dienst-, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II gespeichert, beträgt die grundsätzliche Speicherfrist 10 Jahre nach Beendigung der Leistung. Das gilt nicht, wenn besondere Förderleistungen gewährt werden, bei laufenden behördlichen Erstattungsverfahren oder bei nicht beendeten Rechtsstreitigkeiten. Die Frist von 10 Jahren resultiert aus den gesetzlichen Möglichkeiten der Rückforderung von Leistungen, wenn bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht ausgezahlt wurden.

Gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden Daten 30 Jahre aufbewahrt, wenn noch offene Forderungen bestehen (Verjährungsfristen für Rückforderung, Erstattungsanspruch, Darlehen).

Ist eine Förderung nach dem Europäischen Sozialfond erfolgt, beträgt die Speicherdauer 13 Jahre, weil dies für die Rechnungslegung erforderlich ist.

Bei Einschaltung des Ärztlichen Dienstes und des Psychologischen Dienstes werden die Daten bei den entsprechenden Fachdiensten nach 10 Jahren gelöscht.

Rechte des Betroffenen

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Übertragung Ihrer Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 20 und 21 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das JobCenter Essen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.

Widerruf einer Einwilligung

Werden Ihre Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet, können Sie die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt. Ein Widerruf führt zu keinen leistungsrechtlichen Nachteilen.

Erforderlichkeit, personenbezogene Daten bereitzustellen (Mitwirkungspflichten)

Sie sind weder vertraglich noch gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen. Ohne diese Bereitstellung ist eine Gewährung von Leistungen aber nicht möglich. Wenn Sie Sozialleistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim JobCenter Essen beantragen oder erhalten, sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.

Alle leistungsrelevanten Tatsachen, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf den Leistungsbezug haben, sind anzugeben. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen der Vermittlungsleistungen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden.

Datenquellen

Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann das JobCenter Essen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen oder nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies könnten z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber*innen, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte*ärztinnen oder Maßnahmeträger sein.

Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen gezogen werden (z.B. Melderegister, Handelsregister).

Automatisierte Entscheidungsfindung

Um eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen, werden im sogenannten Matching die Arbeitsplatzanforderungen mit den Bewerberdaten automatisiert abgeglichen.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an das JobCenter Essen oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten.

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