Bürger*innen können grundsätzlich zu vielen Anliegen (zum Beispiel Nachreichung von Unterlagen zu Anträgen, Hinweis zur Änderung der Anschrift) elektronisch Kontakt zu der Stadt Essen aufnehmen. Da die Stadt Essen zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet ist, darf sie demgegenüber Dokumente und Daten (zum Beispiel Kopien der Steuerbescheide, Rückfragen zu Anträgen) grundsätzlich nicht per E-Mail an Bürger*innen oder deren Bevollmächtigte übermitteln. Eine elektronische Kommunikation vonseiten der Stadt Essen ist grundsätzlich nur zulässig, sofern eine sichere Verschlüsselung der Daten möglich ist. Bei einer Kommunikation per E-Mail ist dies regelmäßig nicht der Fall. Die Stadt Essen kann dennoch per E-Mail mit den Bürger*innen in Kontakt treten, wenn alle betroffenen Personen zuvor schriftlich in den Verzicht auf die Verschlüsselung eingewilligt haben (§ 87a Absatz 1 Satz 3 Abgabenordnung).