Was ist ein Einwohnerantrag?
Die Einwohner*innen einer Gemeinde können den Rat oder die Bezirksvertretungen durch einen Antrag verpflichten, eine bestimmte Angelegenheit zu beraten und zu entscheiden.
Einwohner*in ist, wer seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde innehat. Die Gemeindeordnung beschränkt das Recht zur Stellung eines Einwohnerantrages auf alle Einwohner*innen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Die Anträge sind in ihrer Thematik nicht beschränkt, das bedeutet, das jeweilige politische Gremium muss über jeden Antrag beschließen, dessen Inhalt in seiner Zuständigkeit liegt.