Wahlen

Der Einwohnerantrag

Wie geht es weiter?

Ist die Unterschriftensammlung abgeschlossen, so können die Vertreter*innen der Antragsteller*innen die Unterlagen dem Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen der Stadt Essen persönlich überreichen.  
Wir empfehlen Ihnen, mit uns einen Termin zu vereinbaren. Zum Übergabetermin wird dann ein Protokoll gefertigt.
 
Die Mitarbeiter*innen des Amtes für Statistik, Stadtforschung und Wahlen prüfen nun, ob die vorliegenden Unterlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und teilen das Ergebnis dieser Prüfung dem Rat mit.
Der Rat der Stadt stellt daraufhin fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Ist er zulässig, muss die im Antrag benannte Angelegenheit innerhalb von vier Monaten nach Einreichung in dem zuständigen politischen Gremium (Rat oder Bezirksvertretung) beraten werden.

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