"Gute Schule 2020"

Durch das Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden bis zum Jahr 2024 zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Ermöglicht wird dies durch Fördermittel von Bund und Land sowie aus Investitionsmitteln des städtischen Haushalts - dazu gehört auch das Förderprogramm "Gute Schule 2020".

Maßnahmen in Essen

Grundsätzlich werden im Rahmen des Programms "Gute Schule 2020" alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen finanziert. Weitere Ziele des Programms sind die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und die Ausstattung von Schulen, einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen. Zu den einzelnen Förderschwerpunkten gehören

  • die Sanierung und Modernisierung der kommunalen Schulinfrastruktur,
  • der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur und
  • Digitalisierungsmaßnahmen der kommunalen Schulinfrastruktur.

Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Eine Kombination anderen Fördermitteln ist grundlegend möglich. Der Rat der Stadt hat am 22. März 2017 eine erste Maßnahmenliste für das Förderprogramm "Gute Schule 2020" verabschiedet. Die Realisierung erfolgt entsprechend der Priorisierung der Baumaßnahmen.

Die Liste wurde inzwischen weitergeführt. In Essen werden 8 investive Großmaßnahmen, 33 Kleinmaßnahmen und 22 Digitalisierungsmaßnahmen finanziert. Davon wurden bereits fertiggestellt: 32 Kleinmaßnahmen, mit einem Gesamtvolumen von rund 9 Millionen Euro und 22 Digitalisierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 1,63 Millionen Euro. Die Großmaßnahmen befinden sich in der Bauausführungsphase und können nach heutigem Planungsstand fristgerecht fertiggestellt und abgerechnet werden. (Stand 30.06.2023)

Gesetzliche Ausgangslage

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (kurz "Gute Schule 2020") beschlossen. Das Gesetz wurde mit der Drucksache 16/13496 veröffentlicht und ist am 15. Dezember 2016 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz werden den Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden Kreditkontingente mit einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro bereitgestellt.

Die Kreditkontingente, die bei der NRW.BANK im Rahmen des Programms "Gute Schule 2020" aufgenommen werden können, werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen durch das Land Nordrhein-Westfalen gewährt.

Die Darlehenslaufzeit beträgt bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr insgesamt 20 Jahre. Dies entspricht gleichzeitig der Zweckbindungsfrist der im Rahmen dieses Programms getätigten Investitionen. Das im Zuge dieses Programms zur Verfügung gestellte Gesamtkreditkontingent von zwei Milliarden Euro wird durch die NRW.BANK in vier Teilen zu je 500 Millionen Euro in den Jahren 2017 bis 2020 bereitgestellt.

Auf die Stadt Essen entfällt gemäß Anlage "Kreditkontingente Gute Schule 2020" zum Gesetz Gute Schule 2020 ein Gesamtkreditkontingent über 81,4 Millionen Euro. Das Kreditkontingent wurde von der Stadt Essen bereits zu 100 % in 4 Jahrestranchen wie folgt abgerufen:

  • 2017: 11,7 Millionen €
  • 2018: 24,5 Millionen €
  • 2019: 5,5 Millionen €
  • 2020: 39,7 Millionen €

Die Mittelverwendungsnachweise sind innerhalb von 48 Monaten nach Auszahlung der jeweiligen Darlehnstranche zu erbringen.

Gute Schule 2020Jahrestranche
2017
Jahrestranche
2018
Jahrestranche
2019
Jahrestranche
2020
Summe
Kreditvolumen
Datum des Mittelabrufs15.12.201715.11.2018
15.12.201915.12.20202017 - 2020
Höhe des abgerufenen Darlehens11.685.700 €24.455.036 €5.500.000 €39.771.000 €81.411.736 €
Datum des Verwendungsnachweises15.10.202131.10.202221.07.2023Ende 2024 

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