Durch das Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden bis zum Jahr 2024 zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Ermöglicht wird dies durch Fördermittel von Bund und Land sowie aus Investitionsmitteln des städtischen Haushalts - dazu gehört auch das Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1.
Förderobjekte | Anzahl | Fördermitteleinsatz |
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I. Schulen incl. Schul-Turnhallen (Energetische Sanierungsmaßnahmen) | 9 | 12.239.127,93 € |
II. Kitas (Neubau/Erweiterung) für insgesamt 34 Gruppen | 8 | 25.650.343,58 € |
III. sonstige Sporthallen (SBE) Energetische Sanierungsmaßnahmen | 16 | 4.637.585,06 € |
IV. Schwimmbäder (SBE) Energetische Sanierungsmaßnahmen | 6 | 1.872.554,21 € |
V. Straßen (Lärmschutz durch Lärmoptimierten Asphalt -LOA und Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung durch LED-Einsatz) | 11 | 8.049.098,95 € |
VI. sonstige Infrastruktur (z.B. Energetische Sanierung Pflanzenschauhaus) | 3 | 2.257.469,74 € |
VII. Verwaltungsgebäude (Energetische Sanierung) | 2 | 9.574.826,05 € |
Summe | 55 | 64.281.005,52 € |
Mit Zuwendungsbescheid vom 8. Oktober 2015 wurden der Stadt Essen durch die Bezirksregierung Düsseldorf Zuschussmittel über 64,3 Millionen Euro zugewiesen. Zusammen mit den eingesetzten städtischen Haushaltsmitteln ergibt sich daraus ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 92,1 Millionen Euro. Die Finanzhilfen werden trägerneutral unter anderem für Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten gewährt:
Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung vom 22. Juni 2016 eine Maßnahmenliste verabschiedet, die im Rahmen der Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsprogramms in Essen umgesetzt werden soll (vgl. Anlage 1 zur Ratsdrucksache 0653/2016/6A).
Bei den in der Maßnahmenliste aufgeführten Projekten handelt es sich um Projekte, die bereits im städtischen Haushalt berücksichtigt oder sowieso für die kommenden Haushaltsanmeldungen veranschlagt werden. Als Folge dessen tragen die Fördergelder direkt zu einer Konsolidierung des städtischen Haushalts bei.
Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) hat der Bund einen Betrag über 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Das Land Nordrhein-Westfalen erhält von diesen Fördermitteln etwa 1,126 Milliarden Euro. Das ist nahezu ein Drittel der Gesamtförderung. Die Bereitstellung der Fördermittel für die nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreise erfolgt über feste Verteilungsschlüssel. Die Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Fördermittel sind individuellen Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2011 bis 2015 nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Durch diese pauschale Zuteilung können die Gemeinden und Kommunen individuelle Akzente bzw. Schwerpunkte setzen.