Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1

Durch das Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden bis zum Jahr 2024 zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Ermöglicht wird dies durch Fördermittel von Bund und Land sowie aus Investitionsmitteln des städtischen Haushalts - dazu gehört auch das Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1.

Die Fördermittel wurden wie folgt verwendet:
FörderobjekteAnzahlFördermitteleinsatz
I. Schulen incl. Schul-Turnhallen
(Energetische Sanierungsmaßnahmen)
912.239.127,93 €
II. Kitas (Neubau/Erweiterung) für insgesamt 34 Gruppen825.650.343,58 €
III. sonstige Sporthallen (SBE)
Energetische Sanierungsmaßnahmen
164.637.585,06 €
IV. Schwimmbäder (SBE)
Energetische Sanierungsmaßnahmen
61.872.554,21 €
V. Straßen
(Lärmschutz durch Lärmoptimierten Asphalt -LOA und Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung durch LED-Einsatz)
118.049.098,95 €
VI. sonstige Infrastruktur
(z.B. Energetische Sanierung Pflanzenschauhaus)
32.257.469,74 €
VII. Verwaltungsgebäude
(Energetische Sanierung)
29.574.826,05 €
Summe5564.281.005,52 €

Umsetzung des Programms in Essen

Mit Zuwendungsbescheid vom 8. Oktober 2015 wurden der Stadt Essen durch die Bezirksregierung Düsseldorf Zuschussmittel über 64,3 Millionen Euro zugewiesen. Zusammen mit den eingesetzten städtischen Haushaltsmitteln ergibt sich daraus ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 92,1 Millionen Euro. Die Finanzhilfen werden trägerneutral unter anderem für Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten gewährt:

Infrastruktur

  • Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm
  • Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung
  • Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen
  • Luftreinhaltung

Bildungsinfrastruktur

  • Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird
  • Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur
  • Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung
  • Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

Fördergelder unterstützen Haushaltskonsolidierung

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung vom 22. Juni 2016 eine Maßnahmenliste verabschiedet, die im Rahmen der Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsprogramms in Essen umgesetzt werden soll (vgl. Anlage 1 zur Ratsdrucksache 0653/2016/6A).

Bei den in der Maßnahmenliste aufgeführten Projekten handelt es sich um Projekte, die bereits im städtischen Haushalt berücksichtigt oder sowieso für die kommenden Haushaltsanmeldungen veranschlagt werden. Als Folge dessen tragen die Fördergelder direkt zu einer Konsolidierung des städtischen Haushalts bei.

Gesetzliche Ausgangslage

Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) hat der Bund einen Betrag über 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Das Land Nordrhein-Westfalen erhält von diesen Fördermitteln etwa 1,126 Milliarden Euro. Das ist nahezu ein Drittel der Gesamtförderung. Die Bereitstellung der Fördermittel für die nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreise erfolgt über feste Verteilungsschlüssel. Die Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Fördermittel sind individuellen Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2011 bis 2015 nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Durch diese pauschale Zuteilung können die Gemeinden und Kommunen individuelle Akzente bzw. Schwerpunkte setzen.

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