Nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) i.V.m. § 4 der Durchführungsverordnung zum WTG (WTG DVO) sind die wesentlichen Ergebnisse der erfolgten Regelprüfungen im Internet-Portal der zuständigen Behörde zu veröffentlichen. Die Ergebnisse sind verständlich, übersichtlich und in leichter Sprache zu formulieren.
Die anbieterverantworteten Wohngemeinschaften werden von der WTG-Behörde in der Regel jährlich unangemeldet überprüft.