Nach § 14 Absatz 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) In Verbindung mit § 4,5 der Durchführungsverordnung zum WTG (WTG DVO) sind die wesentlichen Ergebnisse der erfolgten Regelprüfungen im Internet-Portal der zuständigen Behörde zu veröffentlichen. Die Ergebnisse sind verständlich, übersichtlich und in leichter Sprache zu formulieren.
Die anbieterverantworteten Wohngemeinschaften werden von der WTG-Behörde in der Regel jährlich unangemeldet überprüft.