Die Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde sind Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) in Nordrhein-Westfalen.
Das Gesetz hat den Zweck, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und die Einhaltung der den Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern.
Nach dem Gesetz unterliegen Alten- und Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Hospize, Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen der Tagespflege, der Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Angebote des Servicewohnens sowie ambulante Dienste, sofern diese Betreuungsleistungen im Sinne dieses Gesetzes erbringen, der Aufsicht.
Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (Alten- und Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen), Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie anbieterverantwortete Wohngemeinschaften werden in der Regel einmal jährlich, Gasteinrichtungen (Tagespflegeeinrichtungen und Hospize) werden in der Regel alle 3 Jahre unangemeldet von der Heimaufsicht überprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden hier veröffentlicht (Regelprüfungen).
Darüber hinaus erfolgen im Beschwerdefall anlassbezogene Prüfungen.
Bei Fragen und Problemen können Sie sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde wenden.