Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben sollte, gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilzunehmen. Das gilt gleichermaßen für Menschen mit und ohne körperliche Einschränkungen. Die Stadtverwaltung Essen beteiligt sich mithilfe von verschiedenen Projekten und Einrichtungen daran, dieses Ziel zu erreichen. Grundlage hierfür ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). In Artikel 29 "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben" garantiert die UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen nutzen zu können.