Inklusion bei der Stadt Essen

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben sollte, gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilzunehmen. Das gilt gleichermaßen für Menschen mit und ohne körperliche Einschränkungen. Die Stadtverwaltung Essen beteiligt sich mithilfe von verschiedenen Projekten und Einrichtungen daran, dieses Ziel zu erreichen. Grundlage hierfür ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). In Artikel 29 "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben" garantiert die UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen nutzen zu können.

Inklusionsbeirat

Ziel des Inklusionsbeirats ist, dass Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen im Vordergrund stehen und als Expertin*Experte in für sie wichtigen Themen beraten und empfehlen können. Hierbei lautet das Motto: "Nichts über uns ohne uns".

Am 29. November 2022 hat die konstituierende Sitzung des Inklusionsbeirats stattgefunden.

Weitere Informationen zum Inklusionsbeirat

Aktionsplan Essen inklusiv und Förderplan Essen inklusiv

Um den Prozess der Inklusion umzusetzen soll ein Handlungskonzept erstellt werden. In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, der freien Wohlfahrtspflege und Behindertenhilfe vor Ort sollen hierfür Ideen, Pläne und Projekte entwickelt werden.

In der Ratssitzung vom 27. November 2019 wurde die Weiterentwicklung und Umsetzung des "Aktionsplans Essen inklusiv“ beschlossen.

2022 wurde zusätzlich der "Förderplan Essen inklusiv" beschlossen. Der Förderplan erstellt anhand der Handlungsschwerpunkte des "Aktionsplans Essen inklusiv" eine Förderstruktur, um Projekte in Essen anzuregen und finanziell zu unterstützen.

Koordinierungsstelle Inklusion

Die Koordinierungsstelle Inklusion gehört zum Amt für Soziales und Wohnen. Sie ist die Ansprechstelle und das Bindeglied innerhalb der Stadt und für die Inklusionsbeauftragten in den Bezirken, die organisierte Selbsthilfe und für alle anderen Akteurinnen*Akteure. Informationen werden dort gesammelt und für alle zur Verfügung gestellt.

Inklusionsbeauftragte der Bezirke

Die Inklusionsbeauftragten vertreten die Interessen der Bürger*innen mit Behinderungen des jeweiligen Bezirks. Die*der Inklusionsbeauftragte setzt sich für die Gleichberechtigung und Inklusion in die Gesellschaft von Menschen mit Behinderung ein. Die Verwaltungsbeauftragten sind die Verbindung zwischen Bezirkspolitikerinnen*Bezirkspolitikern und Verwaltung.

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