Das Bildungs- und Teilhabepaket

Änderung der Kontaktwege für Bildung und Teilhabe im SGB II

Das JobCenter Essen hat zum 30.06.2026 die bisherige zentrale E-Mail-Adresse für Leistungen für Bildung und Teilhabe im SGB II (Neue Grundsicherung) dauerhaft abgeschaltet.

Anfragen sind seit dem 07.04.2026 an die zuständigen Geschäftsstellen des JobCenter Essen zu richten. Die Kontaktdaten finden Sie unter:

Zu den Geschäftsstellen

Seine Umsetzung in Essen

Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Neue Grundsicherung
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Asylbewerberleistungen
  • Kindergeld mit Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld erhalten,

können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.

Kontakt

Bei Anliegen zum Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II (Neue Grundsicherung) wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, die auch für Ihre Grundleistungen zuständig ist.

In allen anderen Rechtskreisen kontaktieren Sie bitte das Amt für Soziales und Wohnen per E-Mail unter but@sozialamt.essen.de.

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Härtefallfond "Alle Kinder essen mit"

Wenn kein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht, können einkommensschwache Familien für die Bereiche Mittagessen und Klassenfahrten Zuschüsse aus dem Härtefallfond "Alle Kinder essen mit" beantragen.

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