Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Bürgergeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Asylbewerberleistungen
- Kindergeld mit Kinderzuschlag oder
- Wohngeld erhalten,
können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.
Die Zuständigkeit für Leistungen der Bildung und Teilhabe richtet sich nach der jeweils betreuten Leistung.
Für Kundinnen*Kunden im Bürgergeld (SGB II) ist das JobCenter Essen zuständig.
Kontakt:
JobCenter Essen
E-Mail: bildung-und-teilhabe@jobcenter.essen.de
Für Leistungen nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz sowie dem Kinderzuschlag ist das Amt für Soziales und Wohnen zuständig.
Kontakt:
Amt für Soziales und Wohnen – Bildung und Teilhabe
E-Mail: but@sozialamt.essen.de
Kinder und Jugendliche aus Familien, die
können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:
JobCenter Süd 1 - Bildung und Teilhabe
Bismarckstraße 36, 45128 Essen
Telefon: 0201 88 57 180
Kundinnen*Kunden vom JobCenter Team Bildung und Teilhabe können zwischen 8:30 und 11:30 Uhr ihren*ihre Sachbearbeiter*in telefonisch auch direkt kontaktieren. Die Durchwahl entnehmen Sie bitte den Ihnen zugehenden Bescheiden oder der Signatur in unseren E-Mails.