Das Bildungs- und Teilhabepaket

Hinweis zu den Zuständigkeiten im Bereich Bildung und Teilhabe

Die Zuständigkeit für Leistungen der Bildung und Teilhabe richtet sich nach der jeweils betreuten Leistung.

Für Kundinnen*Kunden im Bürgergeld (SGB II) ist das JobCenter Essen zuständig.

Kontakt:

JobCenter Essen

E-Mail: bildung-und-teilhabe@jobcenter.essen.de

Für Leistungen nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz sowie dem Kinderzuschlag ist das Amt für Soziales und Wohnen zuständig.

Kontakt:

Amt für Soziales und Wohnen – Bildung und Teilhabe

E-Mail: but@sozialamt.essen.de

Seine Umsetzung in Essen

Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Asylbewerberleistungen
  • Kindergeld mit Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld erhalten,

können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.

Aktuelle Hinweise:

  • Auszahlungsverfahren Mittagsverpflegung wird umgestellt. Weitere Informationen
  • "NRW-Aktionsprogramm Ankommen und Aufholen" - Achtung: Diese Förderung wird nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket abgerechnet! Hintergrund-Informationen

Kontakt

JobCenter Süd 1 - Bildung und Teilhabe

Bismarckstraße 36, 45128 Essen

Telefon: 0201 88 57 180

Kundinnen*Kunden vom JobCenter Team Bildung und Teilhabe können zwischen 8:30 und 11:30 Uhr ihren*ihre Sachbearbeiter*in telefonisch auch direkt kontaktieren. Die Durchwahl entnehmen Sie bitte den Ihnen zugehenden Bescheiden oder der Signatur in unseren E-Mails.

E-Mail: Bildung-und-Teilhabe@jobcenter.essen.de

Bei Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket ...

Härtefallfond "Alle Kinder essen mit"

Wenn kein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht, können einkommensschwache Familien für die Bereiche Mittagessen und Klassenfahrten Zuschüsse aus dem Härtefallfond "Alle Kinder essen mit" beantragen.

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