Grundsicherung für Arbeitsuchende

Grundsicherungsgeld bekommt, wer erwerbsfähig ist, seinen und den Lebensunterhalt seiner Familie aber nicht aus eigenem Einkommen oder anderen vorrangigen Leistungen decken kann und hilfebedürftig ist.

Zuständig für die Leistungsgewährung sind die Jobcenter.

Leistungsberechtigte erhalten die sogenannte "Regelleistung" (oft ist auch vom "Regelbedarf" oder vom "Regelsatz" die Rede). Aus der monatlichen Zahlung bestreiten sie in eigenständiger Haushaltsführung ihren Lebensunterhalt. Außerdem werden, wenn die Leistungsberechtigung vorliegt, vom Jobcenter die Kosten für das Wohnen, also im Normalfall die Mietkosten, übernommen. Von den Jobcentern werden in der Zeit der Erwerbslosigkeit auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung getragen sowie eventuelle Mehrbedarfe gezahlt.

Neben den finanziellen Hilfen bekommen die Ratsuchenden Unterstützung für ihre (Wieder-)Eingliederung ins Erwerbsleben. Denn dass die Menschen unabhängig von der sozialen Grundsicherung werden und ihren Lebensunterhalt (wieder) selbständig erwirtschaften, ist das vordringliche Ziel. Dafür vermitteln die Integrationsfachkräfte im Jobcenter die Arbeitsuchenden in Maßnahmen bei Arbeitgeberinnen*Arbeitgebern, planen mit den Ratsuchenden Qualifizierung, Weiterbildung oder Umschulung oder helfen mit Stellenangeboten und Arbeitgeberkontakten. Auch stabilisierende oder gesundheitsfördernde Maßnahmen können der erste Schritt in Arbeit oder Ausbildung sein.

Was tun Essener*innen, die erstmalig Grundsicherung beantragen müssen?

Wer noch nie Grundsicherung erhalten hat oder länger als sechs Monate unabhängig von dieser existenzsichernden Leistung war, meldet sich im Neukundenbereich des JobCenter Essen. Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder Brief beantragt werden. Erst- und Weiterbewilligungsanträge können auch digital beim JobCenter Essen eingereicht werden.

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