Verantwortlich für die Verarbeitung ist die
Stadt Essen
Fachbereich Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten
Am Funkturm 8,
45145 Essen
Telefon: 0201-88-38883
E-Mail: abh@essen.de
DE-Mail: poststelle@essen.de-mail.de
Kontaktdaten zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen
Stadt Essen – Stabsstelle Datenschutz
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: 0201-88-11005
E-Mail: datenschutz@essen.de
DE-Mail: poststelle@essen.de-mail.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Um ausländerrechtliche Bestimmungen zu vollziehen, das heißt zum Beispiel über Ihren Aufenthalt in Deutschland zu entscheiden und ausländerrechtliche Entscheidungen zu vollziehen, müssen wir Ihre persönlichen Daten (unter anderem Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) erheben.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeit ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz, den aufgrund des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen (unter anderem Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung, Integrationskursverordnung), dem Asylgesetz, dem Gesetz über das Ausländerzentralregister, der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit §§ 86 ffAufenthG, § 11 Abs. 1 Satz 1 FreizügG und §§ 6, 7 AZRG.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nach § 6 AZRG zur Speicherung im Ausländerzentralregister an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als zuständige Registerbehörde übermittelt. Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten, um über Ihren Aufenthalt entscheiden zu können, den Leistungsmissbrauch öffentlicher Mittel zu verhindern, Sicherheitsbedenken zu prüfen, aber auch um Ihre Integration zu fördern, falls dies erforderlich und gesetzlich erlaubt ist, weitergegeben an:
Das Bundesverwaltungsamt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundesagentur für Arbeit, andere Ausländerbehörden, die Meldebehörde, die Staatsangehörigkeitsbehörde, die Bundesdruckerei, die Sicherheitsbehörden, die Sozialleistungsträger, die Zollverwaltung, die Staatsanwaltschaft, sonstige Vollstreckungsbehörden und an das Auswärtige Amt. Falls es erforderlich und gesetzlich zulässig ist, werden Ihre Daten auch an die zuständigen Behörden Ihres Heimatstaats weitergegeben. Es ist grundsätzlich nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln; außer wenn das erlaubt und zum Vollzug des Ausländerrechts zwingend erforderlich ist. Allerdings werden Ihre Daten über die zuständigen Registerbehörden in unterschiedlichen Registern gespeichert, auf welche gegebenenfalls auch Behörden anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Zugriff haben (zum Beispiel EURODAC-Datenbank, Visa-Informationssystem, Schengener-Informationssystem).
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommunalen Ausländerbehörde der Stadt Essen bei dieser für folgende Dauer gespeichert:
Bei Einbürgerung: 10 Jahre nach einer Einbürgerung
Bei Wegzug: 10 Jahre nach dem Wegzug aus Essen
Bei Tod: 5 Jahre nach dem Sterbetag
Bei Befristung hinsichtlich einer Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung: 10 Jahre nach Ablauf des Befristungsdatums
Pflicht zur Angabe der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 86, § 82, § 49 Abs. 2 AufenthG. Verstöße dagegen sind nach § 95 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 AufenthG strafbewehrt. Die Stadt Essen benötigt Ihre Daten, um ausländerrechtliche Bestimmungen vollziehen zu können.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person bei der Ausländerbehörde Essen gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211-38424-0
Fax: 0211-38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de