Die Verstorbenen müssen bis zur Freigabe für eine Feuerbestattung in der Kühlhalle des Krematorium verbleiben. Die Friedhofsverwaltung ist natürlich immer bemüht, den Zeitraum so kurz wie möglich zu halten. Sofern individuelle Wünsche frühzeitig geäußert werden, können Tag und Uhrzeit der Einäscherung auch mit der Krematoriumsleitung abgestimmt werden. Auch die Teilnahme an einer Kremierung eines nahen Angehörigen ist auf besonderen Wunsch möglich. Die eigentliche Feuerbestattung darf erst nach Freigabe des Verstorbenen durch eine zweite Leichenschau erfolgen. Ein ärztlicher Totenschein mit Angabe der Todesursache reicht nicht aus. Nach Prüfung aller notwendigen Unterlagen werden die Daten in einen Computer eingegeben, der eine fortlaufende Einäscherungsnummer vergibt. Diese Nummer sowie der Ort der Einäscherung ist in eine aus Ton gebrannte Scheibe eingeprägt, die dem Sarg vor der Kremierung aufgelegt wird. Sie ermöglicht die einwandfreie Identifizierung der Überreste nach der Einäscherung, um Verwechslungen auszuschließen. In die Deckel der Urnenkapseln, die für das spätere Befüllen bereit stehen, werden die gleichen Daten sowie weitere notwendige Angaben des Verstorbenen eingeprägt, wie Name, Geburts- u. Sterbedatum, Geburts- u. Sterbeort, Einäscherungsdatum.