Die Stadt Essen ist Jagdgenosse in mehreren Jagdgenossenschaften.
Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dabei sind die Mitglieder, die Jagdgenossen genannt werden, Eigentümerinnen und Eigentümer von Flächen auf der Gemarkung einer Gemeinde, welche zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Die Mitgliedschaft wird durch Gesetz erlangt, ist nicht freiwillig und besteht, so lange der Jagdgenosse Eigentümer der Grundstücksfläche ist. Die untere Jagdbehörde hat die Aufsicht über die Jagdgenossenschaften. Geführt werden sie durch einen eigenen gewählten Vorstand.
Die Leitprinzipien der Jagdgenossenschaften sind Selbstverwaltung, Selbstverantwortung und Selbsthilfe.