In Deutschland gibt es zahlreiche öffentliche Aufgaben, die zum Funktionieren und zum Wohl der Gesellschaft beitragen. Die Verantwortung für die übergeordneten Aufgaben, die für ganz Deutschland von Bedeutung sind, übernimmt dabei der Bund. Dazu zählen beispielsweise die Verteidigung oder die Außenpolitik. Regelungen, die sich auf ein Bundesland beschränken, trifft die jeweilige Landesregierung. So regelt jedes Bundesland die Organisation der Polizei oder die Schulbildung selbst. In den einzelnen Kommunen, die ein Bundesland bilden, werden schließlich die Entscheidungen für diese Ebene gefällt, etwa in Hinblick auf die Müllbeseitigung oder Feuerwehr. Dadurch können auch lokale Besonder- und Gegebenheiten in den jeweiligen Entscheidungsprozessen Berücksichtigung finden.
Auf Basis des Artikels 28 Grundgesetz dürfen die Kommunen einen Großteil ihrer Angelegenheiten selbständig erledigen. Bei manchen Aufgaben gibt es Gestaltungsspielraum, bei anderen nicht. Bei den Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, etwa Meldewesen und Bauaufsicht, schreibt das Bundes- oder Landesrecht den Kommunen konkret vor, dass und wie sie die Aufgabe erfüllen müssen. Anders ist es bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben wie Abwasserbeseitigung und Bau von Kindergärten. Per Gesetz ist festgelegt, dass diese Aufgabe erfüllt werden müssen, aber nicht wie. Darüber hinaus gibt es freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben, bei denen Kommunen selbst entscheiden, ob und wie sie diesen nachkommen. Dazu gehören beispielsweise Theater und Schwimmbäder. Nur wenn die finanziellen Mittel einer Stadt es zulassen, können diese Aufgaben erfüllt werden, denn die pflichtigen Aufgaben haben stets Vorrang.