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Stadtverwaltung
16.11.2023
7 Min

Gelebte Demokratie (Teil 2)

Politische Gremien in Essen


Die für das Stadtgebiet wichtigen politischen Entscheidungen trifft der Rat der Stadt Essen. Dieses Gremium wurde mit den unterstützenden 14 Fachausschüssen sowie den neun Bezirksvertretungen im ersten Teil des Artikels "Gelebte Demokratie – Politische Gremien in Essen" vorgestellt. Der zweite Teil widmet sich den (Bei-)Räten. Ebenso wie die Ausschüsse haben sie eine beratende und beschließende Funktion. Dabei bringen sie die Interessen in Hinblick auf bestimmte Themen oder Gruppen ein. Deshalb können in diesen Gremien neben Lokalpolitikerinnen*Lokalpolitikern erfahrene Spezialistinnen*Spezialisten aus der Bürgerschaft bzw. sogenannte sachkundige Bürger*innen beraten und Einfluss auf die Entscheidungsfindung nehmen. In Essen gibt es neben dem Beirat Untere Naturschutzbehörde und dem Inklusionsbeirat auch den Integrationsrat, den Kulturbeirat und den Seniorenrat. Zudem ist ein Kriminalpräventiver Rat eingerichtet.

"Nichts über uns ohne uns": der Inklusionsbeirat

So zielt der Inklusionsbeirat beispielsweise darauf ab, dass Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen im Vordergrund stehen und als Expertinnen*Experten in eigener Sache beraten und empfehlen können – getreu dem Motto "Nichts über uns ohne uns".

Seine Einrichtung samt zugehöriger Satzung, die die Rechte und Pflichten der Mitglieder, aber auch die Zusammenarbeit mit dem Rat und der Stadtverwaltung konkretisiert, sowie die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Inklusion hat der Rat der Stadt im Februar 2022 beschlossen. Die konstituierende Sitzung fand am 29. November 2022 statt. Damit kommt die Stadt auch der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nach: Sie garantiert Menschen mit Behinderungen in Artikel 29 "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben" ihre politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können.

Da Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen über viel praktische Erfahrung im Bereich der Inklusion verfügen, sind diese mehrheitlich im Beirat vertreten. Hinzu kommen je ein Mitglied der Ratsfraktionen, die Inklusionsbeauftragten der Bezirksvertretungen und Vertreter*innen der organisierten Selbsthilfe und der AG Wohlfahrtspflege. Gemeinsam nehmen sie zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben Stellung und beraten den Rat, die Ausschüsse sowie die Stadtverwaltung. So können sie die gleichberechtigte Teilhabe – von Bildung und Arbeit über Freizeit, Kultur und Wohnen bis hin zum öffentlichen Leben – und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen sowie anderen von Ausgrenzung bedrohten Gruppen fördern.

Mehr über Inklusion in der Stadt Essen

Leichte Sprache: Was ist der Inklusionsbeirat? (pdf, 296 kB) ReadSpeaker

Schon gewusst? Jeder Bezirk hat eine*n Inklusionsbeauftragte*n.

In Essen leben über 80.000 Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als ihre Interessenvertreter*innen fungieren in den jeweiligen Stadtbezirken die Inklusionsbeauftragten. Sie bilden die Schnittstelle zwischen Bezirkspolitik und Verwaltung.

Zu den Inklusionsbeauftragten für die Bezirke

Integrationsrat: Politik von und für Menschen mit Migrationshintergrund

1974 als Antwort auf die immer deutlicher werdende Notwendigkeit einer politischen Interessenvertretung für die nichtdeutsche Bevölkerung in Essen gegründet, besteht der Integrationsrat seit fast 50 Jahren. In dieser Zeit veränderte und verbesserte sich seine Arbeitsweise und Struktur ständig.

Mehr über die Geschichte des Integrationsrats erfahren

Der Integrationsrat setzt sich für Chancengleichheit und eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen in allen Bereichen des politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenlebens ein. Deshalb ermöglicht das Gremium allen Migrantinnen*Migranten, die keine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft haben, die politische Mitsprache am kommunalpolitischen Geschehen. 18 der 27 stimmberechtigten Mitglieder sind gewählte Essener Migrantinnen*Migranten, die weiteren neun sind Ratsmitglieder. Berater*innen, etwa aus Verbänden komplettieren den Integrationsrat. Dieser verfügt auch über zwei Arbeitskreise, in denen sich die Beteiligten über "Sport und Soziales" sowie "Kultur und Bildung" austauschen, ausgewählte Themen vertiefen und eigene Projekte zum gesellschaftlichen Miteinander anstoßen. Die Beratungsergebnisse werden in das Gesamtgremium wieder eingebracht.

Schon gewusst? Die Stadt Essen hat eine Gleichstellungsstelle

Für die politischen Gremien und die Stadtverwaltung gehören gleiche Chancen aller Bürger*innen in Essen zum Leitbild. Deshalb setzt sich die Gleichstellungsstelle der Stadt Essen im Sinne eines ganzheitlichen Diversity Managements für Vielfalt, Akzeptanz und die gleichberechtigte Teilhabe an den zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen und Entscheidungen ein. Dabei spielt beispielsweise die Chancengleichheit aller Geschlechter am Arbeitsplatz eine ebenso wichtige Rolle wie das Recht auf ein freies und selbstbestimmtes Leben von Mädchen und Frauen.

Mehr über die Arbeit der Gleichstellungsstelle erfahren

Seniorenrat: Stimme der älteren Generation

1997 gegründet vertritt der Seniorenrat – bis 30.03.2022 als Seniorenbeirat – die Interessen der mehr als 160.000 Über-60-Jährigen in Essen. Seine Mitglieder sehen die Zukunft der Seniorinnen*Senioren in einer Solidargemeinschaft aller Altersgruppen mit gleichen Rechten und Pflichten und setzen sich für ein vorurteilsfreies Miteinander von Jungen und Alten ein.

Um die Belange der älteren Generation gegenüber dem Rat und der Verwaltung angemessen vertreten zu können, sollen die Mitglieder des Seniorenrats die Vielfalt der älteren Bürger*innen und aller gesellschaftlich relevanten Gruppen der Stadt repräsentieren. Deshalb sind neben den von der Politik vorgeschlagenen Personen auch Delegierte aus den Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und anderen relevanten Gruppierungen vertreten.

Die derzeit 34 stimmberechtigten Mitglieder sind für die Dauer der fünfjährigen Ratsperiode der Stadt Essen im Einsatz. Sie arbeiten ehrenamtlich und setzen sich gemäß der Satzung des Seniorenrats überparteilich und überkonfessionell für die Interessen der älteren Mitbürger*innen ein. Diese sind eingeladen, an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen und sich unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" selbst zu Wort zu melden: mit Fragen, Anliegen und Anregungen zu Seniorenthemen. Diese werden vom Seniorenrat aufgegriffen, thematisiert und an die Verwaltung oder die entsprechenden Organisationen weitergeleitet.

Zu den Seniorenbeauftragten in den Stadtbezirken

"esSen on top" – das Magazin für alle Ü60

Um Seniorinnen*Senioren die Arbeit des Seniorenrats mit seinen vielfältigen Themen näher zu bringen, hat das Gremium ein besonders Mitteilungsorgan: das Seniorenmagazin "esSen on top". Es berichtet dreimal jährlich über Aktuelles sowie Wissenswertes und gibt Anregungen für unterschiedliche Betätigungsmöglichkeiten. Termine aus dem Seniorenreferat sind hier ebenso zu finden wie aktuelle Angebote aus dem Seniorenbereich. Interessierte erhalten es im Rathaus Essen, in Bürgerämtern sowie Apotheken und bei allen im Seniorenrat vertretenen Organisationen.

Mehr über das Seniorenmagazin "esSen on top" erfahren

Kulturbeirat – für eine vielfältige und hochwertige Kulturlandschaft

Ein weiteres Gremium, das sich speziellen Interessen widmet, ist der Kulturbeirat. Seit 1985 agiert er parteipolitisch unabhängig an der Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik und Kultur. Der Kulturbeirat hat zum Ziel, die vielfältige und qualitativ hochwertige Kulturlandschaft in Essen zu fördern. Er will gemeinsame Mittel und Kräfte bündeln, um Essen als produktiven und relevanten Standort für Kulturproduzent*innen zu profilieren.

Diesem Ziel widmen sich derzeit 36 ehrenamtlich tätige Mitglieder. Sie wurden zuletzt im Frühjahr 2022 vom Rat der Stadt Essen für die Dauer einer Wahlperiode des Rates bestellt. Die 26 Stimmberechtigten aus den Bereichen Kunst und Kultur arbeiten im Gremium mit zehn beratenden Mitgliedern aus Politik, Verwaltung und städtischen Kulturinstitutionen zusammen. In ihren öffentlichen Beratungen berücksichtigen sie insbesondere auch die Anliegen, Bedarfe und Fragestellungen von allen, die nicht im Gremium vertreten sind, etwa Soloselbstständigen der Essener Freien Szene.

Beirat Untere Naturschutzbehörde

Um die Belange von Natur und Landschaft unabhängig zu vertreten, sieht § 70 Landesnaturschutzgesetz NRW Beiräte bei den unteren Naturschutzbehörden vor. Auch der Beirat Untere Naturschutzbehörde der Stadt Essen soll beim Schutz, der Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken. Dazu macht er den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und gibt Anregungen, vermittelt der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege und wirkt Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegen.

Handelt es sich um Eingriffe in die Natur und Landschaft, muss der Beirat bei Entscheidungen und Maßnahmen beteiligt werden, etwa bei der Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen und Flächennutzungsplänen. Seine Befugnisse umfassen beispielsweise auch, dass der Beirat die Mitglieder der Naturschutzwacht vorschlagen oder geplanten Befreiungen von natur- und landschaftsrechtlichen Geboten oder Verboten widersprechen kann.

Der Naturschutzbeirat besteht aus 16 Mitgliedern, die aus Naturschutzverbänden sowie Landwirtschafts-, Waldbauern-, Gartenbau-, Jagd-, Fischerei-, Sport- und Imkereiverbänden kommen. Etwa alle zwei Monate tagen sie in öffentlicher Sitzung, zu der alle interessierten Bürger*innen eingeladen sind.

Mehr über Naturschutz und Landschaftspflege erfahren

Schon gewusst? Essen schreibt den Tierschutz groß.

Auch Tieren soll Gehör verschafft werden. Deshalb hat der Rat der Stadt Essen Mitte 2021 beschlossen, eine*n ehrenamtlich tätige*n Tierschutzbeauftragte*n samt Vertretung zu wählen. Beide vertreten seither auf kommunalpolitischer Ebene die Belange des Schutzes von wildlebenden Tieren, inklusive wildlebenden Haustieren. Zudem haben sie den Vorsitz im Arbeitskreis "Tiere in der Stadt", in dem jeweils ein*e Vertreter*in jeder Fraktion sowie die*der Vorsitzende des Tierschutzverein Groß-Essen e.V. sitzt.

Mehr über Tierschutz erfahren

Für die Sicherheit: Kriminalpräventiver Rat

Anfang 2022 hat der Rat der Stadt Essen beschlossen, den Kriminalpräventiven Rat (KPR) wiederzubeleben, der bereits seit 1996 besteht, sich seit 2014 aber nicht

mehr getroffen hatte. Er soll die Sicherheit in Essen stärken und mit gezielten und inklusiven Maßnahmen Kriminalität vorbeugen. Auf diese Weise soll das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen verbessert und ein friedliches Miteinander gefördert werden. Um das zu erreichen, bündelt der KPR Fachwissen, entwickelt Konzepte, setzt Präventionsmaßnahmen um, beteiligt sich an Projekten, berät und informiert den*die Oberbürgermeister*in und die politischen Gremien und klärt Bürger*innen auf.

Das Gremium besteht neben dem Vorsitz, den der*die Oberbürgermeister*in und in Vertretung die*der Beigeordnete für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung innehaben, aus einer Lenkungsgruppe, einem wissenschaftlichen Beirat, einem Plenum sowie Fachgruppen.

Zur Lenkungsgruppe gehören neben dem*der Oberbürgermeister*in die*der Beigeordnete für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Beigeordneten für Jugend, Bildung und Kultur bzw. Soziales, Arbeit und Gesundheit, der*die Polizeipräsident*in des Präsidiums Essen/Mülheim sowie die Leitung der Staatsanwaltschaft Essen. Sie sollen mindestens einmal im Quartal tagen, aktuelle Themen erörtern und die Arbeitsergebnisse der interdisziplinär besetzten Fachgruppen in Präventionsstrategien überführen.

Der wissenschaftliche Beirat berät die Lenkungsgruppe und stellt den wissenschaftlichen Input sicher. Das Plenum besteht aus Vertreter*innen der kommunalen Politik und weiteren Kooperationspartner*innen der Stadtgesellschaft, die sich mit Kriminalitätsprävention beschäftigen, beispielsweise der AG Wohlfahrt oder der Suchthilfe. Es tagt mindestens zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung und spricht der Lenkungsgruppe gegenüber abschließend Empfehlungen aus.

"Essen.Informiert": Das redaktionelle Amtsblatt der Stadt Essen

Für amtliche Bekanntmachungen nutzen Behörden und Institutionen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sogenannte Amtsblätter. Um Partizipationsmöglichkeiten für Bürger*innen, Initiativen und Interessenvertretungen zu kommunizieren, um politische und Verwaltungsentscheidungen zu erklären oder über Veränderungen im Stadtteil zu informieren, veröffentlicht die Stadt Essen zusätzlich einmal im Monat eine redaktionell gestaltete Ausgabe des Amtsblatts unter dem Titel "Essen.Informiert". Seit September 2023 erscheint darin eine Serie, die sich den politischen Gremien noch ausführlicher als dieser E-Magazin-Beitrag widmet.

Jetzt mehr über die politischen Gremien im redaktionellen Amtsblatt "Essen.Informiert" erfahren

Zum klassischen Amtsblatt der Stadt Essen

Einblick für alle Bürger*innen – im RatsInformationsSystem

Alle wichtigen Informationen der Kommunalpolitik bündelt das RatsInformationsSystem (RIS) der Stadt Essen transparent. So erleichtert das Informations- und Dokumentenmanagementsystem die Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen. Bürger*innen können sich auf ris.essen.de ausführlich über die politischen Gremien, ihre Mitglieder, öffentliche Sitzungen und die aktuellen sowie vergangenen politischen Entscheidungsprozesse informieren. Und das rund um die Uhr – bequem von zuhause oder unterwegs.

Schon gewusst? Das RIS gibt es auch als App.

Das Ratsinformationssystem (RIS) der Stadt Essen gibt es auch für unterwegs: Das Informationsangebot steht auch über die mobile RIS-BürgerApp für Apple und Android zur Verfügung.

Die App hier auf GooglePlay downloaden

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