1. Feuerwehrschließungen bei Brandmeldeanlagen (BMA)
Betreiber*innen einer Brandmeldeanlage haben die Pflicht, der Feuerwehr einen gewaltfreien Zugang auf das Gelände und in die Gebäude sicherzustellen. Dieses wird durch ein Feuerwehrschließsystem in Verbindung mit Feuerwehrschlüsseldepots ermöglicht.
Der Einbau der Feuerwehrschließzylinder erfolgt durch den*die Betreiber*in gemeinsam mit der Feuerwehr (Schlüsselträger Brandmeldetechnik).
Eine verbindliche Bestellung der erforderlichen Feuerwehr-Zylinder erfolgt durch den Berechtigungsschein. Dieser ist in dem Downloadmodul zu finden.
Folgende Schließgruppen der Feuerwehrschließung sind erhältlich:
- FSD3 Erklärung: wird nur in Feuerwehrwehrschlüsseldepot der Schutzklasse 3 verbaut
- FSD1 Erklärung: wird in Freischaltelemente (FSD), Türen, Toren (Feuerwehrzufahrten), Schranken und Schlüsselschaltern verbaut
- FBF Erklärung: wird in Feuerwehrbedienfeldern (FIBS) verbaut
2. Feuerwehrschließungen an Objekten ohne Brandmeldeanlage
Falls es für die Feuerwehr erforderlich ist, gewaltfrei auf private Grundstücke zu gelangen, werden folgende Möglichkeiten baurechtlich gefordert.
- Bei Feuerwehrzufahrten und Feuerwehrzugängen welche baurechtlich gefordert wurden, müssen an den dort verbauten Toren, Schranken, Türen, Sperrpfosten usw. Verschlüsse nach DIN 3223 (z.B. Dreikant) oder eine Feuerwehrüberschließung verbaut sein. Der zu bestellende Feuerwehr-Zylinder muss von der Schließgruppe FSD1 sein.
- Sonderlösung: nur nach zusätzlicher Absprache ist in Einzelfällen eine Schlüsselhinterlegung am Zugang (außerhalb) über einen gekennzeichneten FSD1 Tresor möglich.
Aufgaben des*der Bestellers*Bestellerin:
- Der*die Besteller*in gibt per Mail an, um welches Tor, Schranke, Tür usw. es sich handelt. Dies ist beispielsweise aus der Stellungnahme der Feuerwehr zu entnehmen.
- Bei Feuerwehrzylindern für eine Brandmeldeanlage bzw. der Feuerwehrpheripherie ist die korrekte Schließgruppe wie beschrieben zu benennen.
- Der Zylindertyp (Profilhalbzylinder oder Profildoppelzylinder) muss verbindlich auf dem Berechtigungsschein eingetragen werden.
- Die Zylinder-Maße in Millimeter müssen verbindlich auf dem Berechtigungsschein eingetragen werden.
- Eine verbindliche Rechnungsanschrift, Lieferadresse und einen Kontakt zwecks Rückfragen ist auf dem Berechtigungsschein zu benennen.
Der ausgefüllte Berechtigungsschein ist an die Brandmeldetechnik brandmeldetechnik@feuerwehr.essen.de zu senden und wird dort freigegeben und zeitnah an den*die Besteller*in zurückgesendet.
Die Fachfirma für eine kostenpflichtige Bestellung entnehmen Sie dem aktuellen Berechtigungsschein. Die Rechnung muss im Vorfeld beglichen werden. Nach Zahlungseingang werden die Zylinder an die genannte Lieferadresse auf dem Postweg versendet. Der*die Besteller*in muss sich aktiv bei der Brandmeldetechnik melden, damit der Einbau gemeinsam erfolgen kann. Es dürfen keine Feuerwehrzylinder unverbaut im Besitz von Privatpersonen verbleiben. Die Feuerwehrzylinder gehen nach einem Ausbau/Rückbau an die Feuerwehr zurück.
Kosten:
Die Kosten für die Feuerwehrzylinder sind dem Anhang der Technischen Anschlussbedingungen zu entnehmen.