Hundehaltung, Regelungen für kleine Hunde

Kleine Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes sind Hunde unter 40 cm Widerrist (höchster Punkt der Rückenwirbel, dessen Höhe am Vorderlauf gemessen wird) und unter 20 kg Gewicht.

Mikrochip

Ein Mikrochip kann dem Tier freiwillig eingesetzt werden. Eine Verpflichtung besteht nicht.

Versicherung

Eine Tierhaftpflichtversicherung kann freiwillig abgeschlossen werden.

Leinenpflicht

Gemäß § 7 Absatz 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Essen sind grundsätzlich alle Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen an der Leine zu führen. Ausgenommen hiervon sind besonders gekennzeichnete Hundewiesen.

Des Weiteren sind Hunde gemäß dem Hundegesetz NRW in den nachfolgend genannten Bereichen immer an der Leine zu führen:

  • in Fußgängerzonen, in Haupteinkaufsbereichen, auf Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  • in der Allgemeinheit zugänglichen  Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Maulkorb

Eine Maulkorbpflicht besteht nicht.

Hundesteuer

Jeder Hund ist unabhängig von seiner Klassifizierung beim Steueramt anzumelden.

Sonstige Hinweise

Auf Liegewiesen und Spielplätzen gilt nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Essen immer ein Hundeverbot. Hier dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

In Wäldern dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden.

Die Grünflächenverwaltung der Stadt Essen (Grün und Gruga Essen) hat im Stadtgebiet an den möglichen Stellen Hundewiesen mit Freilaufmöglichkeiten extra gekennzeichnet. Eine Übersicht erhalten Sie über den nebenstehenden Link.

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