Vormerkung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (ein bis drei Punkte)
1. Stufe:
Ermahnung zeitnah durch die Fahrerlaubnisbehörde (vier bis fünf Punkte). Die Fahrerlaubnisinhaber*innen haben die Möglichkeit, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Dies hat einen Punkteabbau um einen Punkt alle fünf Jahre zur Folge.
2. Stufe:
Verwarnung zeitnah durch die Fahrerlaubnisbehörde (sechs bis sieben Punkte). Die Fahrerlaubnisinhaber*innen haben wiederum die Möglichkeit, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Ein Punkteabbau ist auf dieser Stufe jedoch nicht mehr möglich.
3. Stufe:
Zwingende Entziehung der Fahrerlaubnis zeitnah durch die Fahrerlaubnisbehörde (acht oder mehr Punkte).
Fahreignungsseminar:
Das Fahreignungsseminar besteht aus der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme (Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik) und der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme (Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie).
Punkteabbau im Fahreignungsseminar: So funktioniert’s
Sie haben bereits 4 oder 5 Punkte in Flensburg „gesammelt“ oder haben 2 Punkte und wollen bald Begleitperson zum Fahren mit 17 werden? Dann sollten Sie rechtzeitig Punkte abbauen!
Für den Punkteabbau sollten Sie sich frühzeitig für ein Fahreignungsseminar bei Nord-Kurs anmelden.
Erster Schritt: Verkehrspsychologische Maßnahme bei Nord-Kurs
Die verkehrspsychologische Maßnahme absolvieren Sie bei Nord-Kurs. In Abständen von drei Wochen besuchen Sie zwei Einzelsitzungen à 75 Minuten bei einer oder einem der erfahrenen Verkehrspsycholog*innen in Ihrer Nähe. Ziel hierbei ist es, die Ursachen Ihrer Verkehrsverstöße bzw. Punkte in Flensburg herauszufinden und Maßnahmen zu entwickeln, um weitere Punkte zu vermeiden.
Zweiter Schritt: Verkehrspädagogische Maßnahme bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe
Zum Punkteabbau nehmen Sie zusätzlich im Rahmen der verkehrspädagogischen Maßnahme an zwei Einzel- oder Gruppensitzungen von jeweils 90 Minuten bei einem qualifizierten Fahrlehrer teil. Gerne vermitteln wir Ihnen eine kompetente Fahrschule in Ihrer Nähe. Diese Maßnahme dient ebenso der Selbstreflexion zum eigenen Verkehrsverhalten.
Nach Abschluss beider Maßnahmen erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Straßenverkehrsamt.