Das Jagdjahr beginnt immer am 01.04. und endet am 31.03. des Folgejahres. Jagdscheine können für ein, zwei oder drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein gelöst werden. Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage. Für die Ausstellung von Jagdscheinen ist eine Verwaltungsgebühr zu zahlen.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Jagdabgabe ist mit der Änderung des Landesjagdgesetzes entfallen, die Jagdabgabe wird somit für die ab dem 01.01.2019 ausgestellten Jagdscheine nicht mehr erhoben.
- Für Jahresjagdscheine werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 35 Euro bei einem Jahr, 50 Euro bei zwei Jahren und 65 Euro bei drei Jahren Gültigkeit des Jagdscheines erhoben.
- Bei Jugendjagdscheinen betragen die Verwaltungsgebühren für ein Jahr Gültigkeitsdauer 20 Euro, für zwei Jahre 30 Euro und für drei Jahre 35 Euro.
- Für Falknerjagdscheine werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 Euro bei einem Jahr, 30 Euro bei zwei Jahren und 35 Euro bei drei Jahren Gültigkeit erhoben.
- Für Jugendfalknerjagdscheine werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 15 Euro für ein Jahr Gültigkeitsdauer, 20 Euro für zwei Jahre und 25 Euro für drei Jahre erhoben.
- Für Tagesjagdscheine beträgt die Verwaltungsgebühr 15 Euro.
- Die Ausstellung eines Doppels als Ersatz bei Verlust oder Beschädigung kostet 30 Euro.